Hallo, wir haben ein Mandat (Neugründung) übernommen, bei dem wir die Lohnbuchführung sowie den Jahresabschluss erstellen. Die Finanzbuchhaltung soll für ein Jahr noch von der Buchhalterin gemacht werden, die diese "Gruppe" bucht, woraus eine Firma verkauft wurde und diese nun von uns betreut wird. Wir haben nun über das Formular "Zuordnung einer Person in eine andere DATEV-Mitgliedschaft" die Mitarbeiterin als externe Mitarbeiterin in unsere "Mitgliedschaft" (unsere Kanzleiberaternummer) aufgenommen und die Rechte für diese eine Mandantennummer zugeteilt. In Unternehmen online ist ihr das Mandat auch zugängig. Unklar ist für mich und hier lässt mich die DATEV etwas im Stich, wie die Dame an den Fibubestand im RZ kommt. Sie arbeitet mit DATEV Mittelstand Faktura und RW. Wir haben die Finanzbuchhaltung unter unserer "Kanzleiberaternummer" angelegt und nach Einrichtung des Kontoauszugs Managers mit den Stammdaten im RZ gesichert. Wenn die "externe Mitarbeiterin" die Daten aus dem RZ holen will, müsste Sie ja unsere Beraternummer und unser Beraternummerschutzkennwort angeben. Hier sagt die DATEV aber, dass man das kanzleigenutzte Beraternummernschutzkennwort nicht herausgeben sollte. Muss ich hier zwingend den Bestand auf eine "Unterberaternummer" kopieren, damit es ein eigenes Beraternummerschutzkennwort gibt oder gibt es noch eine andere Lösung? Würde nach dem Kopieren der Kontoauszugsmanager mit umgezogen oder müsste dieser mit der neuen Beraternummer nochmals neu beantragt werden? Ich hatte hier bereits 4 verschiedene Kontakte mit der DATEV, aber noch keine Lösung, weil es von einer in die nächste Abteilung geschoben wird. LG BB
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