Hallo zusammen, nach einigen Seminaren, Infoveranstaltungen und Lesen von Fachliteratur, Entwurf des BMF-Schreibens, stellt sich mir immer noch die Frage, ob es eine Regelung gibt, wer die Rechnungen dort einstellt/hochlädt. Logisch erscheint mir, wenn wir Mandanten betreuen, die mit U.O. oder einem Fremdprogramm mit Schnittstelle für den Export "E-Rechnung" arbeiten, dass wir als Steuerberater mit Bearbeitung/Übermittlung der UST-VA die E-Rechnungen hochladen. Frage: Ist das die zukünftige Praxis? Was ist mit Mandanten, deren Programme die Schnittstelle noch nicht aufweisen können. Es wird wahrscheinlich ja so kommen, dass alle Softwarehersteller hier mitziehen müssen, um sich nicht ins AUS zu schießen. Oder liege ich hier komplett falsch und die Übermittlung der Rechnungen soll ausschließlich in der Hand des Mandanten selbst erfolgen. LG BB
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