Hallo zusammen, wir bekommen in 2026 ein Neumandat (GP Ärzte). Hier sollen wir in Unternehmen online, gemäß der von der Praxis geprüften, hochgeladenen Eingangsrechnungen, den Zahlungsverkehr für den Mandanten vornehmen. Hat hier jemand Erfahrungswerte? Was spricht dafür, was dagegen? Prinzipiell würde ich ja sagen, dass wir den Zahlungsverkehr bis zur Freigabe an die Bank übernehmen können. Anscheinend möchte man aber, dass wir auch die Zahlungen zum Fälligkeitstermin an die Bank senden. Hierfür benötigen wir ja eine Vollmacht. Wie ist dies zu regeln? Hier müssten dann ja die SmartCards der Mitarbeiter bei uns in der Kanzlei, welche diese Arbeiten erledigen sollen, entsprechende Rechte erhalten. Vielen Dank für eure Erfahrungen und Infos. LG BB
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