Hallo,
wir haben ein Mandat (Neugründung) übernommen, bei dem wir die Lohnbuchführung sowie den Jahresabschluss erstellen. Die Finanzbuchhaltung soll für ein Jahr noch von der Buchhalterin gemacht werden, die diese "Gruppe"
bucht, woraus eine Firma verkauft wurde und diese nun von uns betreut wird.
Wir haben nun über das Formular "Zuordnung einer Person in eine andere DATEV-Mitgliedschaft" die Mitarbeiterin
als externe Mitarbeiterin in unsere "Mitgliedschaft" (unsere Kanzleiberaternummer) aufgenommen und die Rechte für diese eine Mandantennummer zugeteilt.
In Unternehmen online ist ihr das Mandat auch zugängig.
Unklar ist für mich und hier lässt mich die DATEV etwas im Stich, wie die Dame an den Fibubestand im RZ kommt. Sie arbeitet mit DATEV Mittelstand Faktura und RW. Wir haben die Finanzbuchhaltung unter unserer "Kanzleiberaternummer" angelegt und nach Einrichtung des Kontoauszugs Managers mit den Stammdaten im RZ gesichert. Wenn die "externe Mitarbeiterin" die Daten aus dem RZ holen will, müsste Sie ja unsere Beraternummer und unser Beraternummerschutzkennwort angeben. Hier sagt die DATEV aber, dass man das kanzleigenutzte Beraternummernschutzkennwort nicht herausgeben sollte.
Muss ich hier zwingend den Bestand auf eine "Unterberaternummer" kopieren, damit es ein eigenes Beraternummerschutzkennwort gibt oder gibt es noch eine andere Lösung?
Würde nach dem Kopieren der Kontoauszugsmanager mit umgezogen oder müsste dieser mit der
neuen Beraternummer nochmals neu beantragt werden?
Ich hatte hier bereits 4 verschiedene Kontakte mit der DATEV, aber noch keine Lösung, weil es von
einer in die nächste Abteilung geschoben wird.
LG BB
Gelöst! Gehe zu Lösung.
@BB66119 schrieb:
müsste Sie ja unsere Beraternummer und unser Beraternummerschutzkennwort angeben.
Das Beraternummernschutzkennwort ist was anderes als das Beraternummernkennwort. In der Regel gibt es 1 Kanzleiberaternummer, die für alle in der Kanzlei zugänglich ist und 1 extra Kanzleiberaternummer mit Schutzkennwort, wo die FiBu und der Lohn der Kanzlei drauf laufen.
@BB66119 schrieb:
Muss ich hier zwingend den Bestand auf eine "Unterberaternummer" kopieren, damit es ein eigenes Beraternummerschutzkennwort gibt oder gibt es noch eine andere Lösung?
Optimal wäre es, die mandantengenutzte Beraternummer als zentralen Dreh- und Angelpunkt zu nutzen, damit 2 Berater mit dem Bestand arbeiten können. Das hat mit DUO und LODAS aber fundamentale Auswirkungen / nach sich ziehende Arbeiten.
@BB66119 schrieb:
Würde nach dem Kopieren der Kontoauszugsmanager mit umgezogen oder müsste dieser mit der
neuen Beraternummer nochmals neu beantragt werden?
Den kann man mitnehmen.
@BB66119 schrieb:
Ich hatte hier bereits 4 verschiedene Kontakte mit der DATEV, aber noch keine Lösung, weil es von
einer in die nächste Abteilung geschoben wird.
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@BB66119 schrieb:
Muss ich hier zwingend den Bestand auf eine "Unterberaternummer" kopieren, damit es ein eigenes Beraternummerschutzkennwort gibt oder gibt es noch eine andere Lösung?
Nein das ist nicht nötig.
Die Lösung klingt komisch, funktioniert aber.
In der Beraternummern-/Kennwörterverwaltung beim Mandanten muß die Kanzleiberaternummer mit dem Mandantenkennwort (!!!) zusätzlich erfasst werden.
Also:
Mandantengenutzte Beraternummer
12345 Passwort: ABC1234
Kanzleiberaternummer
67890 Passwort: ABC1234
Klingt merkwürdig, funktioniert aber.
So müssen Sie nichts umspeichern.
Danke für deine Antwort. Ich probiere aber zuerst die Lösung auf unserer Beraternummer zu bleiben,
gerade im Hinblick, dass wir in einem Jahr die Fibu übernehmen.
Ich schalte mich über die Fernwartung auf, da sehe ich ja, ob die "Externe Mitarbeiterin" nur den
Bestand sieht, den sie sehen darf.