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Übermittlung der E-Rechnung an die Bundesplattformen

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letzte Antwort am 09.10.2024 14:12:36 von BB66119
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BB66119
Einsteiger
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Nachricht 1 von 6
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Hallo zusammen,

 

nach einigen Seminaren, Infoveranstaltungen und Lesen von Fachliteratur,

Entwurf des BMF-Schreibens, stellt sich mir immer noch die Frage, ob es

eine Regelung gibt, wer die Rechnungen dort einstellt/hochlädt.

 

Logisch erscheint mir, wenn wir Mandanten betreuen, die mit U.O. oder

einem Fremdprogramm mit Schnittstelle für den Export "E-Rechnung" arbeiten, dass wir

als Steuerberater mit Bearbeitung/Übermittlung der UST-VA die E-Rechnungen

hochladen. Frage: Ist das die zukünftige Praxis?

 

Was ist mit Mandanten, deren Programme die Schnittstelle noch nicht aufweisen

können. Es wird wahrscheinlich ja so kommen, dass alle Softwarehersteller hier

mitziehen müssen, um sich nicht ins AUS zu schießen.

 

Oder liege ich hier komplett falsch und die Übermittlung der Rechnungen soll 

ausschließlich in der Hand des Mandanten selbst erfolgen.

 

LG BB

T_Ahmad
Aufsteiger
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Nachricht 2 von 6
316 Mal angesehen

Hallo,

 

nach meinem Verständnis ist es Aufgabe des Mandanten seine Rechnungen zu versenden und somit auch der Upload von X-Rechnungen in die ZRE. Ein Prozesskonstrukt bei dem man die Rechnungen gebündelt mit der USt-VA hochlädt, scheint mir nicht sinnvoll. 1. Die Empfänger der Daten sind unterschiedliche. 2. Die Datev hat derzeit, meiner Kenntnis nach, keine entsprechende Infrastruktur hierfür eingerichtet. 3. Wenn man Quartalsweise USt-VAs übermittelt, würde man in dem Fall ja auch nur alle 3 Monate die Rechnungen hochladen.

 

Und ja, wer bei der E-Rechnung nicht mit zieht bleibt auf der Strecke. Sei es Software-Hersteller, Mandanten oder sicher auch der ein oder andere StB. Die nächsten Jahre wird "aufgeräumt".

 

Oder meinst du das Übermitteln von Rechnungen zur USt-VA an das Finanzamt? Das liegt noch in weiter Zukunft. Bei dem deutschen Digitalisierungs-Tempo, rechne ich nicht vor 2030, eher 2035, damit.

 

LG TA

 

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m_brunzendorf
Meister
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Nachricht 3 von 6
259 Mal angesehen

@BB66119  schrieb:

Oder liege ich hier komplett falsch und die Übermittlung der Rechnungen soll 

ausschließlich in der Hand des Mandanten selbst erfolgen.


Ich wage einfach mal eine Prognose: Wenn der Mandant die Rechnungsschreibung der E-Rechnung selbst macht, liegt das alleine in seiner Verantwortung.

 

Alleine die Frage: Was sollen wir noch alles machen?

 

PS: Nur zur Sicherheit: Sie schreiben hier von E-Rechnungen von einem Unternehmer an eine Behörde? Oder an andere Unternehmer?

„Rette die Cheerleaderin, rette die Welt!“
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merchantofdoubt
Fortgeschrittener
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Nachricht 4 von 6
237 Mal angesehen

Rechnungsversand an die Kunden des Mandanten ist Aufgabe des Mandanten. Auch bei der E-Rechnung. 

Der Upload der E-Rechnungsinformationen zusammen mit der UST-VA auf eine Bundesplattform ist noch nicht geregelt und somit auch noch nicht durchzuführen. 

BB66119
Einsteiger
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Nachricht 5 von 6
175 Mal angesehen

Danke für deine Antwort und nein, ich meine nicht eine Übermittlung im Rahmen der UST-VA an das FA.

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BB66119
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 6 von 6
173 Mal angesehen

Rechnungen von Unternehmen zu Unternehmen.

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letzte Antwort am 09.10.2024 14:12:36 von BB66119
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