Hallo zusammen,
nach einigen Seminaren, Infoveranstaltungen und Lesen von Fachliteratur,
Entwurf des BMF-Schreibens, stellt sich mir immer noch die Frage, ob es
eine Regelung gibt, wer die Rechnungen dort einstellt/hochlädt.
Logisch erscheint mir, wenn wir Mandanten betreuen, die mit U.O. oder
einem Fremdprogramm mit Schnittstelle für den Export "E-Rechnung" arbeiten, dass wir
als Steuerberater mit Bearbeitung/Übermittlung der UST-VA die E-Rechnungen
hochladen. Frage: Ist das die zukünftige Praxis?
Was ist mit Mandanten, deren Programme die Schnittstelle noch nicht aufweisen
können. Es wird wahrscheinlich ja so kommen, dass alle Softwarehersteller hier
mitziehen müssen, um sich nicht ins AUS zu schießen.
Oder liege ich hier komplett falsch und die Übermittlung der Rechnungen soll
ausschließlich in der Hand des Mandanten selbst erfolgen.
LG BB
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
nach meinem Verständnis ist es Aufgabe des Mandanten seine Rechnungen zu versenden und somit auch der Upload von X-Rechnungen in die ZRE. Ein Prozesskonstrukt bei dem man die Rechnungen gebündelt mit der USt-VA hochlädt, scheint mir nicht sinnvoll. 1. Die Empfänger der Daten sind unterschiedliche. 2. Die Datev hat derzeit, meiner Kenntnis nach, keine entsprechende Infrastruktur hierfür eingerichtet. 3. Wenn man Quartalsweise USt-VAs übermittelt, würde man in dem Fall ja auch nur alle 3 Monate die Rechnungen hochladen.
Und ja, wer bei der E-Rechnung nicht mit zieht bleibt auf der Strecke. Sei es Software-Hersteller, Mandanten oder sicher auch der ein oder andere StB. Die nächsten Jahre wird "aufgeräumt".
Oder meinst du das Übermitteln von Rechnungen zur USt-VA an das Finanzamt? Das liegt noch in weiter Zukunft. Bei dem deutschen Digitalisierungs-Tempo, rechne ich nicht vor 2030, eher 2035, damit.
LG TA
@BB66119 schrieb:Oder liege ich hier komplett falsch und die Übermittlung der Rechnungen soll
ausschließlich in der Hand des Mandanten selbst erfolgen.
Ich wage einfach mal eine Prognose: Wenn der Mandant die Rechnungsschreibung der E-Rechnung selbst macht, liegt das alleine in seiner Verantwortung.
Alleine die Frage: Was sollen wir noch alles machen?
PS: Nur zur Sicherheit: Sie schreiben hier von E-Rechnungen von einem Unternehmer an eine Behörde? Oder an andere Unternehmer?
Rechnungsversand an die Kunden des Mandanten ist Aufgabe des Mandanten. Auch bei der E-Rechnung.
Der Upload der E-Rechnungsinformationen zusammen mit der UST-VA auf eine Bundesplattform ist noch nicht geregelt und somit auch noch nicht durchzuführen.
Danke für deine Antwort und nein, ich meine nicht eine Übermittlung im Rahmen der UST-VA an das FA.
Rechnungen von Unternehmen zu Unternehmen.