Guten Morgen,
ein Mitarbeiter ist zum Mai aus einem Unternehmen ausgeschieden. Das Arbeitsverhältnis wurde letzten September geschlossen. Somit ist doch die Wartezeit erfüllt. Da er aber in der ersten Jahreshälfte ausscheidet, kann der zu viel genommen Urlaub nicht zurückgefordert werden, oder doch? Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?
Meines Wissens nach darf Urlaub nicht zurückgefordert werden.
Das ist aber eine arbeitsrechtliche Frage die wir nicht beraten dürfen.
Wir verweisen bei solchen Fragen auf einen Arbeitsrechler bzw raten sich einen zu suchen und diesen zu konsultieren.