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Jahresmeldung 2024 erneut beantragen?

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letzte Antwort am 09.07.2025 12:24:34 von Lohnnutzer
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sv_z1
Einsteiger
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Sehr geehrte Damen und Herren,

 

Herr XY erhielt im Februar 2025 eine Sonderzahlung in Höhe von 5.000 €, die sozialversicherungsrechtlich jedoch dem Jahr 2024 zuzuordnen ist.

DATEV hat geprüft, ob im Jahr 2024 noch Beitragsbemessungsgrenzen-Spielraum vorhanden war (§ 23a SGB IV, März-Klausel). Dabei ergab sich, dass von der Sonderzahlung 1.764,74 € sozialversicherungspflichtig sind und dem Jahr 2024 zugeordnet werden müssen.

 

 

Daher meine Rückfrage:
Ist es möglich, eine neue Jahresmeldung mit dem korrigierten Bruttoarbeitsentgelt von 90.599,74 € (anstatt bisher 88.835,00 €) abzugeben?

Ich danke Ihnen vorab für Ihre Rückmeldung und Unterstützung.

Uwe_Lutz
Überflieger
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Diese Meldung sollte mit der Abrechnung der Sonderzahlung mit Anwendung der März-Klausel automatisch erstellt worden sein.

 

Bitte prüfen Sie die Auswertungen (und ggf. auch das Fehlerprotokoll) im Monat 02/2025.

Lohnnutzer
Aufsteiger
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Wenn die März-Klausel angewandt wird und das Entgelt dem Vorjahr zugeordnet wird werden alle notwendigen Meldungen bzw Meldekorrekturen von Datev erledigt 

 

Sie müssen hier nichts machen 

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pogo
Experte
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@sv_z1  schrieb:

 

Daher meine Rückfrage:
Ist es möglich, eine neue Jahresmeldung

Es gibt keine neue Jahresmeldung, sondern eine Meldung über einmalig gezahltes Arbeitsentgelt, das dem Dezember zugeordnet wird.

Die Auswertung 65 findest du, wie @Uwe_Lutz sagt, bei den Auswertungen in 02/25.

 

Eine neue Jahresmeldung hätte es nur dann gegeben, wenn du die Zahlung per Nachberechnung in 2024 abgerechnet hättest.

Lohnnutzer
Aufsteiger
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Das war falsch 😑 

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letzte Antwort am 09.07.2025 12:24:34 von Lohnnutzer
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