Ich handhabe es genau so: 2. Mutterschutz wird nicht erfasst. Wenn der Mandat die Verlängerung der Elternzeit mitteilt ändere ich das Bis-Datum der Elternzeit in den Fehlzeiten. Ich habe einige Fälle wo die Elternzeit bei der zweiten Schwangerschaft nicht unterbrochen wird. Der Mandant meinte auch er müsste ja nicht hinter den Müttern in Elternzeit hinterherlaufen. Sie haben schon Recht, dass die zukünftigen Eltern heutzutage durch die Krankenkasse, Internet usw ausreichend informiert sein sollten.
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