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Abrechnung Geringfügiger Beschäftigung

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letzte Antwort am 22.01.2026 16:18:20 von Lohnnutzer
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EdelKauroff
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Nachricht 1 von 5
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 Hallo zusammen,

 

ich habe eine geringfügigen Beschäftigten Rentner und wir sind sein Monaten in Kurzarbeit. Nun ist es so wir haben im Januar vielleicht auch im Februar keine Arbeit für Ihn. Wie verhält sich das mit der Abrechnung nun? Muss er die Stunden trotzdem bezahlt bekommen die mtl. im Arbeitsvertrag festgelegt sind? Ich hatt noch nie so einen Fall. 

 

Vielen Dank vorrab.

rschoepe
Experte
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Nachricht 2 von 5
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Da kommen wir in den Bereich der Rechtsberatung, daher solltest du besser einen Arbeitsrechtler befragen, aber grundsätzlich ja. Wenn kein AZK da ist, von dem du Stunden auszahlen kannst, könntest du natürlich schauen, ob er sich auf eine Zusatzvereinbarung einlässt, dass er diesen Monat nicht arbeiten braucht und entsprechend auf seinen Lohnanspruch verzichtet.

Kein Anwalt, keine Rechtsberatung, bloß mal laut vor mich hin gedacht. 😉

EdelKauroff
Beginner
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Nachricht 3 von 5
186 Mal angesehen

Vielen Dank für die Antwort. Wenn wir im Arbeitsvertrag nur den Stundenlohn mitteilen und die Arbeitszeiten auf Abruf definieren und keine genaue Arbeitsstunden im Monat angeben, dann wäre das doch rechtlich fein oder?

 

Danke

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greese
Fachmann
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Nachricht 4 von 5
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@EdelKauroff  schrieb:

Wenn wir im Arbeitsvertrag nur den Stundenlohn mitteilen und die Arbeitszeiten auf Abruf definieren und keine genaue Arbeitsstunden im Monat angeben, dann wäre das doch rechtlich fein oder?

 


das ist auch Arbeitsrecht... und sehr kritisch. Bei einer DRV-Prüfung darf der Prüfer, wenn keine Wochenarbeitszeit angegeben ist, auf 20 Std./Woche die Arbeitszeit "festlegen" und entsprechend wird rückwirkend St- und SV-Pflicht ausgelöst.

Lohnnutzer
Fortgeschrittener
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Nachricht 5 von 5
155 Mal angesehen

Hier würde ich keinerlei Aussage treffen sondern auf einen Arbeitsrechtler verweisen 

 

 

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letzte Antwort am 22.01.2026 16:18:20 von Lohnnutzer
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