Hallo zusammen, irgendwie hat es mit dem ersten Thema nicht geklappt deshalb nochmal: 1 MA 3 Pfändungen Rang 1 Inkasso Unterhaltsberechtigte Personen 4 von 2023 Rang 2 Inkasso Unterhaltsberechtigte Personen 4 von 02-2026 Rang 3 Finanzamt Unterhaltsberechtigte Personen 4 von 03-2026 Jetzt kam Post vom Finanzamt " gemäß §850 ZPO wird festgesetzt, dass 4 Personen denen der Vollstreckungsschuldner gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet ist, bei der Berechnung des unpfändbaren Teils des Arbeitseinkommens und der Geldleistungen nach Sozialgesetztbuch nicht zu berücksichtigen sind." Wie bekomme ich es hin das Rang 3 jetzt bedient wird bei der Abrechnung obwohl Rang 1 und 2 noch was offen ist? Muss ich die beiden Ruhend stellen? Danke.
... Mehr anzeigen