@tbehrens schrieb: ... Dies sieht man häufig bei Unterhaltspfändungen, da hier der Freibetrag vom Gericht festlegt wird. Oder bei Deliktsgläubigern. Da kann es sein, dass die ersten bis xten Ränge leerausgehen, weil der Schuldner unterhalb der Pfändungsfreigrenzen verdient. Der x+1. Gläubiger dann aber als Deliktsgläubiger erhält einen Betrag, weil er lt. PfÜB tiefer pfänden darf (ggf. bis auf Grundsicherungsniveau). VG
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