Wichtigste Antwort: - es wird nur das gemacht was der Insolvenzverwalter sagt. - Es wird nur das abgerechnet was der Insolvenzverwalter sagt. Wir haben bei den Lohnsteuerbescheinigungen und der Lohnsteueranmeldung einfach die Übermittlung unterdrückt. Umstellung von „Dü an Institut“ auf „Papier“ Somit wurde an das Finanzamt überhaupt nichts übermittelt . Beitragsnachweise und SV-Meldungen werden normal erstellt. Auch wenn die Krankenkassen kein Geld erhalten. Generell kümmert sich der Insolvenzverwalter um alle Zahlungen die erfolgen oder eben nicht . Der bekam von uns nach der Abrechnung alle Auswertungen die sonst der Mandant erhält. Mehr hatten wir damit nicht zu tun. An Lohnarten usw wird nichts verändert . Die Gehaltsabrechnung wird normal gesendet wie sonst auch . wir mussten noch : - alle Betrieblichen Altersversorgungen unterdrücken (Ende-Datum vor Insolvenz) - alle freiwillig Versicherten auf Selbstzahler umstellen : Aber auch hier auf Anweisung des Insolvenzverwalteres
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