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Personalnummer

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letzte Antwort am 12.03.2026 16:17:38 von DanaP
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Lauenstein
Beginner
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Nachricht 1 von 4
223 Mal angesehen

Hallo Zusammen, 

 

bei uns geht eine Mitarbeiterin von einem voll versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis in direkt in ein minijobverhältnis über. 

 

Jetzt muss auf das vorherige Beschäftigungsverhältnis nochmals zurück gerechnet werden. 

 

Sollen wir die Mitarbeiterin mit einer neuen Personalnummer anlegen? Da wir sonst nicht zurück rechnen können oder gibt es noch eine andere Möglichkeit? 

 

Vielen Dank für Eure Hilfe. 

lohnexperte
Meister
Offline Online
Nachricht 2 von 4
208 Mal angesehen

Sofern der Wechsel zum Minijob zum Monatsersten erfolgt, müssten Sie nur die entsprechenden Personaldaten ändern und damit weder einen zweiten Beschäftigungszeitraum noch eine andere Personalnummer benötigen.

Lohnnutzer
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 3 von 4
173 Mal angesehen

Nein eine neue Personalnummer ist nicht nötig. 
Es darf (und sollte) aber kein neuer Beschäftigungszeitraum angelegt werden. Das wäre falsch. Nur Schlüssel umändern.

 

Man kann den vorherigen Zeitraum dann trotzdem korrigieren 

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DanaP
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 4 von 4
149 Mal angesehen

Hallo,

 

ich würde eine weitere Personalnummer nehmen, wenn keine Gründe beim Mandnaten dagegen sprechen.
Sonst kann es passieren, dass der Mitarbeiter nach einiger Zeit eine Arbeitsbescheinigung bis zum Ende des sozialversaicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis benötigt und dann kann über LODAS keine Arbeitsbescheinigung erstellt werden, da die geringfügige Beschäftigung über die selbe Personalnummer abgerechnet wurde. Wenn man das ausschließen kann, ist das Verwenden derselben Pers.-Nr. OK.

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letzte Antwort am 12.03.2026 16:17:38 von DanaP
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