Guten Morgen 🙋🏻♀
Ich habe einen Fall auf dem Tisch und zwar folgenden:
Mandant hat einen Club (Diskothek). Ein Mitarbeiter (Minijob) arbeitet dort als Türsteher/Security. Nun kommt es zu einer Auseinandersetzung mit einem Gast. Es wird keine Polizei eingeschalten. Mitarbeiter geht in Arbeitskleidung ins Krankenhaus. Muss operiert werden (gebrochene Augenhöhle) und fällt längere Zeit aus. So nun wurde es bei der BG gemeldet. Schreiben hat mir Mandant weitergeleitet. Mitarbeiter hat natürlich einen Hauptjob (Dauernachtschicht). Wie wird das nun abgerechnet? Bei meinem Mandanten? Wie würdet ihr das bearbeiten? Im Kalender als Arbeitsunfall?
Vielen Dank
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Guten Morgen,
Ich würde ihn im Kalender mit KB einschlüsseln und seine Krankheit normal abrechnen. Achtung, der Unfalltag ist als Arbeitstag zu bewerten, erst am folgenden Tag beginnt der 42-Tage-Zeitraum.
Ja natürlich - alles wie bei jedem anderen Arbeitnehmer .
- 6 Wochen Lohnfortzahlung
- Unfallmeldung an die BG (erstellt bei uns immer der Mandant)
Der Hauptjob interessiert erstmal nicht. Dort wird er sich ja auch krankmelden
Vielen Dank für die Antworten!
Ich werde so dem Mandant mitteilen.
Es wird keine Polizei eingeschalten.
Gebrochene Augenhöhle bei Fremdverschulden = schwere Körperverletzung. GGf. fahrlässig.
Bei so einer Sache keine Polizei dazu zurufen muss man nicht verstehen. 🙄