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Haushaltshilfe über Lodas

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letzte Antwort am 09.05.2026 20:43:27 von ulli_preuss
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Marianne22
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Ein Mandant hat eine Haushaltshilfe mit 500 € monatlich eingestellt . Also Minijob (und eigentlich Haushaltsscheckfahren)

 

Der Mandat und auch unsere Chefs wollen das aber nicht nebenbei laufen lassen. Der Lohn soll unbedingt über Lodas laufen.

 

Wie kann ich das hinbekommen? Die Pauschalen für den Arbeitgeber sind beim Haushaltsscheck ja niedriger . Kann man das anwählen?

 

Oder muss der Mandant dann eben die vollen Minijob-Pauschalen zahlen 

FrauSmith
Fortgeschrittener
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Nein, die Abrechnung von Minijobbern im Haushalt besteht bei Datev (jedenfalls bei Lodas) nicht.

 

Hier ist das Haushaltsscheckverfahren direkt über die Bundesknappschaft anzuwenden.

 

Alles andere ist falsch.

Marianne22
Beginner
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Mein Mandant sieht das eben nicht ein und mein Chef gibt ihm Recht . Von wegen in der heutigen Zeit muss das über geprüfte Systeme funktionieren. Und nicht nebenbei .

Auch wegen der Fibu, Unternehmen online usw 

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vw
Erfahrener
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Hallo,

meines Wissens ist für geringfügige Beschäftigte im Privathaushalt das Haushaltsscheckverfahren  verpflichtend vorheschrieben. Lasse mich aber gerne eine Besseren belehren ...

 

Die Teilnahme am Haushaltsscheck-Verfahren ist verpflichtend für geringfügige Beschäftigungen in Privathaushalten, deren Arbeitsentgelte innerhalb der Geringfügigkeitsgrenze liegen, wobei Sachbezüge dabei unberücksichtigt bleiben. Der Arbeitgeber kann nicht alternativ das übliche Melde- und Beitragsverfahren nutzen.

Quelle: 

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Experten/Arbeitgeber-und-Steuerberater/summa-summarum/Lexikon/H/haushaltsscheckverfahren.html

 

 

Das Haushaltsscheckverfahren ist für geringfügige Beschäftigungen, die ausschließlich im Privathaushalt ausgeübt werden, zwingend vorgeschrieben. Es wird für alle geringfügig Beschäftigten zentral von der Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See durchgeführt.

Quelle: 

https://www.haufe.de/id/beitrag/haushaltsscheck-2-unterschiede-zum-meldeverfahren-HI2330671.html

 

Gruß, Volker 

"Ohne Abweichung von der Norm ist Fortschritt nicht möglich"
(Frank Zappa (1940-1993))
Lohnnutzer
Fortgeschrittener
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Wie meiner Vorschreiber meine ich auch das hier das Haushaltsscheckverfahren zwingend über die Knappschaft direkt auszuführen ist.

 

Über die Gehaltsabrechnungsprogramme funktioniert das Verfahren nicht.

 

Rufen sie doch die Knappschaft an - oder besser noch ihr Chef soll das machen .

vw
Erfahrener
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@Marianne22  schrieb:

 

Auch wegen der Fibu, Unternehmen online usw 


 

Hallo nochmal,

wir sprechen aber über den Privathaushalt des Mandanten??

Gruß, vw

"Ohne Abweichung von der Norm ist Fortschritt nicht möglich"
(Frank Zappa (1940-1993))
ulli_preuss
Meister
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@Marianne22  schrieb:

Mein Mandant sieht das eben nicht ein

Aha. Warum geht man eigentlich zum Steuerberater?

 

 

und mein Chef gibt ihm Recht .

Aha. Darum.

 

 

Von wegen in der heutigen Zeit muss das über geprüfte Systeme funktionieren. Und nicht nebenbei .

Aus genau diesen Gründen ist das Haushaltsscheck-Verfahren eingeführt worden. Weil es sich an Privathaushalte richtet, welche eben keine geprüften Systeme zur Verfügung haben und es nebenbei, ohne viel Aufwand mit einer Formularseite, erledigen können sollen. Eine maschinell unterstützte war von Anfang nicht vorgesehen.

 

 

Auch wegen der Fibu, Unternehmen online usw

Da steckt schon die Antwort drin. Machen Privathaushalte eine Fibu? Nutzen diese Unternehmen online? Mal von den Ausnahmen wie z. B. umfangreichen VuV-Fällen abgesehen - nein.

 

 

Schlimm ist es, dass ein bockiger, beratungsresistenter Mandant das Tempo bestimmt, der Berufsträger -stabil wie eine Salzstange- nichts unternimmt und Sie in eine aussichtslose Lage damit bringt.

 

• Warum? Weil Zitronenfalter keine Zitronen falten. •
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letzte Antwort am 09.05.2026 20:43:27 von ulli_preuss
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