Hallo zusammen,
ein Mandant gewährt seinem Arbeitnehmer die Kosten des Deutschlandtickets in Höhe von 63,00 EUR monatlich und wird zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt.
Nun hat aber nicht der Arbeitgeber (Mandant) sondern der Arbeitnehmer die Rechnung gezahlt. Ist dies überhaupt möglich und wenn ja, wie muss das Jobticket bzw. die Erstattung abgerechnet werden?
Ist das Dokument 5303254 (3.2.1 Jobticket steuerfrei / SV-frei abrechnen) hier heranzuziehen?
Herzlichen Dank und Grüße
Markus
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Steuerfreie Erstattung mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
Egal wer die Überweisungen vornimmt.
Wir informieren die Mandaten das der Nachweis zwingend erforderlich ist .
Hallo,
ich meine, dass das Deutschlandticket über den Arbeitgeber laufen muss, damit man es in DATEV st-frei, sv-frei abrechnen kann.
Zudem bekommt der Arbeitgeber 5% Rabatt auf den Gesamtpreis von derzeit 63 Euro. Die kann er nicht verrechnen, wenn der Mitarbeiter das selbst erledigt. Der Arbeitgeber muss das Deutschlandticket beim Anbieter für die Mitarbeiter (namentlich) bestellen, die Rechnung bezahlen und bei Austritt oder anderen Gründen wieder beim Anbieter abmelden.
Wenn es so weiterlaufen soll, habt ihr die Nachweispflicht. Wollt ihr wirklich jeden Monat einen Nachweis von jedem Mitarbeiter einfordern?
Viele Grüße
Rosi0812
Hallo,
der Arbeitgeber kann auch ohne Rahmenvertrag gegen Nachweis das Deutschlandticket steuerfrei erstatten.
Die 5% Rabatt werden allerdings nur bei Abschluss eines Rahmenvertrags gewährt. Was vielleicht bei größeren Unternehmen Sinn macht, wenn mehrere Arbeitnehmer in den Genuss der Erstattung kommen. Auch im Hinblick auf die Nachweispflicht.
Viele Grüße
3,15 Euro haben oder nicht haben....
Mir stellt sich nur die Frage, ob Rahmenverträge für 1 oder 2 Arbeitnehmer gemacht werden.
Wir haben in der Firmengruppe mehrere Firmen, wovon die ein oder andere tatsächlich nur 1 oder 2 Deutschlandticket-Nutzer hat. Jede Firma hat ihren eigenen Rahmentarif. Bei unseren Stadtwerken hat das ohne Probleme funktioniert. 3,15 Euro haben oder nicht haben.... 😉
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass eine gesetzlich subventionierte Sache durch den Verkehrsbetrieb abgelehnt werden dürfte.
Viele Grüße
Rosi0812
Na, da werde ich dann mal die Mitarbeiterin eines Mandanten drauf ansetzen. Ist ihr Ticket und sie kümmert sich um die Verwaltung. Kann sie ihrem Chef fast EUR 40,00 im Jahr sparen. 😁
Also ganz so einfach ist es nicht. Hier bei uns in Berlin gibt es den BVG VBB Rahmenvertrag für die Tickets. Dort gibt es die Vergünstigungen/den Rahmenvertrag nur ab 5 Mitarbeitern. Also kleine Firmen die das gerne anbieten würden, profitieren leider nicht davon, da zu wenig Mitarbeiter vorhanden sind.
Das Deutschlandticket kann auch wenn der Arbeitnehmer es selber gekauft hat erstattet werden.
Steuer- und SV-frei Erstattung für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
(Arbeitgeber muss sich um Nachweise kümmern)
Warum soll das nicht möglich sein?
@Claudia- schrieb:Also ganz so einfach ist es nicht. Hier bei uns in Berlin gibt es den BVG VBB Rahmenvertrag für die Tickets. Dort gibt es die Vergünstigungen/den Rahmenvertrag nur ab 5 Mitarbeitern. Also kleine Firmen die das gerne anbieten würden, profitieren leider nicht davon, da zu wenig Mitarbeiter vorhanden sind.
Dann würde ich mal informieren, ob es nicht sinnvoll ist, das Ticket z.B. direkt bei der DB zu kaufen oder bei einem anderen Verkehrsverbund. Die Tickets gelten schließlich bundesweit.
Vielen Dank für die Info.
In meinem Fall hat der Arbeitnehmer das Jobticket selbst gekauft und Erstattungsnachweis beim Arbeitgeber eingereicht.
Wenn ich das Ticket über den Fahrtkostenzuschuss in Lohn und Gehalt erfasse, dann wird die Lohnart 2900 (AG-Zuschuss f. Jobticket, st-frei) abgerechnet. Allerdings wird der Betrag mit der Folgelohnart 9010 wieder in Abzug gebracht, was nicht korrekt ist.
Gibt es eine andere Lösung, um die Erstattung korrekt vorzunehmen?
Herzlichen Dank und Grüße Markus
Moin,
das darf nicht als Jobticket, sondern muss als Fahrkostenzuschuss abgerechnet werden.
Wenn ich mir das o.g. Dokument (Fahrtkostenzuschüsse und Jobticket abrechnen - Beispiele für Lohn und Gehalt - DATEV Hilfe-Center) angucke, müsste dies entsprechend Abschnitt 3.1.1 erfasst werden.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Moin,
herzlichen Dank. So passt die Abrechnung.
Ich wünsche dir einen wunderschönen und entspannten Sonntagabend.
Lieben Gruß
Markus Ebenhoch
Hallo Zusammen,
wie siehts es den aus wenn zu dem DE Ticket von 63€ ein mtl. Gutschein in Höhe von 50€ dazu kommt?
Müssen wir uns dann im Rahmen der Sachbezugsgrenze bewegen ?
Danke für eure Hilfe 🙂
Lg
GL
Das Jobticket oder der Fahrtkostenzuschuss für das Jobticket wird nicht auf die Sachbezugsgrenze angerechnet.
Es kann also ein Sachbezug bis zu 50,- EUR zusätzlich gewährt werden.