Hallo Frau Pfahler, verstehe ich Sie richtig, dass der Mitarbeiter bei Ihnen in Lohn und Gehalt als Minijobber abgerechnet wurde und dies rückwirkend korrigiert werden soll? Ja, die Rückrechnung ist bereits erfolgt. Die Beiträge wurden nun für die Vergangenheit als auch zukünftig direkt vom Arbeitnehmer mit der österreichischen Gesundheitskasse abgerechnet. Der Arbeitnehmer weist der Gesundheitskasse anhand einer Lohnabrechnung den Auszahlungsbetrag nach und die Gesundheitskasse berechnet daraufhin den jeweiligen Monatsbeitrag. Der Arbeitgeber wurde somit von seinen Arbeitgeberpflichten entbunden. Mein Problem besteht darin, dass ich für den Mandaten die o.g. monatliche Lohnabrechnung ohne Steuer- und Sozialversicherungsabzüge erstellen sollte. Hätten Sie mir dafür evtl. einen Tipp? Herzlichen Dank Markus E.
... Mehr anzeigen