Solche Experimente machen wir nicht.
Die Zahlung muss auch in die Lohnsteuerbescheinigung.
Warum nicht einfach abwarten und ggf. den Mandaten informieren.
Ich habe lieber eine nicht „schnellgestrickte“ gut ausgearbeitete Lösung.
Mir wurde gesagt die Umsetzung soll mit FAQ noch fundierter werden . Das ist nicht Datev-Sache
Wir informieren die Mandaten auf Nachfrage .
Hier schrieb jemand schon er rechnet frühestens mit März. Ja dann ist es so
@Uwe_Lutz schrieb:Moin,
ich habe jetzt gerade die erste Abrechnung erstellt, bei der die Aktivrente eigentlich zur Anwendung kommen sollte. Ich habe den AN durch einen Hinweis in der Abrechnung informiert, dass die Umsetzung sich noch verzögert:
Viele Grüße
Uwe Lutz
Genau so - mit einem sehr ähnlichen Text - hab ich es auch gemacht 👍
Hier mein aktueller Stand zur Aktivrente Stand 23.01.26: https://www.linkedin.com/feed/update/urn:li:activity:7420743890997190657/
DATEV LuG V. 15.53 Brennpunkt: Aktivrentengesetz - DATEV Hilfe-Center
Stand 15.01.26: Aktuell fehlen seitens des Gesetzgebers noch finale Antworten zur Auslegung der gesetzlichen Vorgaben.
Ganz ehrlich: So hilft das in der Praxis leider nicht allen weiter.
Einige Mitarbeiter sind genau deshalb (wieder) eingestiegen, weil sie davon ausgegangen sind, ohne Lohnsteuerabzug arbeiten zu können. Wenn nun trotzdem Lohnsteuer einbehalten wird, führt das zwangsläufig Rückfragen und Einwänden der Arbeitnehmer – und am Ende zu Unzufriedenheit beim Arbeitgeber, der das wiederum beim Steuerberater ablädt.
Das Problem liegt jedoch weniger beim Anwender, sondern darin, dass der Gesetzgeber etwas „großzügig“ angekündigt hat, die konkrete und praxistaugliche Umsetzung aber offensichtlich noch nicht final geklärt ist. Entsprechend hängen die Programmentwickler aktuell auch in der Luft.
Ich habe testweise im Feld Freibeträge einen Jahresbetrag von 24.000 € bzw. einen Monatsbetrag von 2.000 € hinterlegt – die Probeabrechnung lief dann ohne Lohnsteuerabzug durch. Das wäre aus meiner Sicht für die betroffenen Mitarbeiter zunächst die einzig sinnvolle Lösung, um Motivation und Vertrauen nicht zu gefährden.
Meine Überlegung ist daher, gegenüber dem Mandanten offen zu kommunizieren, dass die gesetzliche Regelung programmtechnisch noch nicht sauber abgebildet ist, aber trotzdem bewusst keine Lohnsteuer einzubehalten. Sollte im Laufe des Jahres eine klare Programm- und Lohnartenlösung kommen, kann man das sauber nachberechnen. Eine „Rückforderung“ von Lohnsteuer würde es dann ohnehin nicht geben, weil von Anfang an nichts einbehalten wurde.
Die gesetzlichen Voraussetzungen stehen im Einkommensteuergesetz und sind klar formuliert. Was auch klar in den Datensatzbeschreibungen enthalten ist wurde auch schon kommuniziert, andere Anbieter schaffen das seit dem Jahreswechsel.
Was auch klar kommuniziert wurde ist, dass der in Anspruch genommene Freibetrag nicht (!) auf der gedruckten Jahreslohnsteuerbescheinigung angedruckt werden muss. In der elektronisch zu übermittelnden Variante schon. Ab 2027 sollen dann beide Bescheinigungen synchron laufen.
Probleme sehe ich beim Ausscheiden von Mitarbeitern vor der Programmänderung, die Workarounds führen dann ja nicht zu einer korrekten Bescheinigung, eine Berichtigung ist dann auch schwer möglich.
@einmalnoch Ist ja gut.
Das ändert aber an meiner Nachricht 95 nichts.
andere Anbieter schaffen das seit dem Jahreswechsel.
Da bin ich mal gespannt. Bei Addison wohl eher nicht. Lohnarten für die Aktivrente ab 2026 - DATEV-Community - 529342
DATEV wird es lösen, wenn es möglich ist!
@cro schrieb:@einmalnoch Ist ja gut.
Da bin ich mal gespannt. Bei Addison wohl eher nicht. Lohnarten für die Aktivrente ab 2026 - DATEV-Community - 529342
In dem Thread steht aber auch welcher Anbieter es schafft. 😎
@cro schrieb:
DATEV wird es lösen, wenn es möglich ist!
Korrektur: Wenn es für DATEV möglich ist. Die Änderungen in 3 Programmen umzusetzen ist ja auch aufwändig.