Ganz ehrlich: So hilft das in der Praxis leider nicht allen weiter. Einige Mitarbeiter sind genau deshalb (wieder) eingestiegen, weil sie davon ausgegangen sind, ohne Lohnsteuerabzug arbeiten zu können. Wenn nun trotzdem Lohnsteuer einbehalten wird, führt das zwangsläufig Rückfragen und Einwänden der Arbeitnehmer – und am Ende zu Unzufriedenheit beim Arbeitgeber, der das wiederum beim Steuerberater ablädt. Das Problem liegt jedoch weniger beim Anwender, sondern darin, dass der Gesetzgeber etwas „großzügig“ angekündigt hat, die konkrete und praxistaugliche Umsetzung aber offensichtlich noch nicht final geklärt ist. Entsprechend hängen die Programmentwickler aktuell auch in der Luft. Ich habe testweise im Feld Freibeträge einen Jahresbetrag von 24.000 € bzw. einen Monatsbetrag von 2.000 € hinterlegt – die Probeabrechnung lief dann ohne Lohnsteuerabzug durch. Das wäre aus meiner Sicht für die betroffenen Mitarbeiter zunächst die einzig sinnvolle Lösung, um Motivation und Vertrauen nicht zu gefährden. Meine Überlegung ist daher, gegenüber dem Mandanten offen zu kommunizieren, dass die gesetzliche Regelung programmtechnisch noch nicht sauber abgebildet ist, aber trotzdem bewusst keine Lohnsteuer einzubehalten. Sollte im Laufe des Jahres eine klare Programm- und Lohnartenlösung kommen, kann man das sauber nachberechnen. Eine „Rückforderung“ von Lohnsteuer würde es dann ohnehin nicht geben, weil von Anfang an nichts einbehalten wurde.
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