Ich bin da anderer Meinung...§19 EStG beginnt damit, dass es heißt " Zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehören..." und bei einem 100% igen Gesellschafter handelt es sich NICHT um "nichtselbständige Arbeit" sondern um Selbständigkeit. Daher hat der §19 hier keine Anwendung zu finden. M.E. muss dies im Rahmen der Einkommensteuererklärung von statten gehen.
... Mehr anzeigen