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Formel Berechnung Teilmontsberechnung

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letzte Antwort am 12.09.2024 07:39:20 von lohnexperte
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MSCH1108
Einsteiger
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MSCH1108_0-1726065723513.png

Hallo zusammen,

kann mir jemand sagen, welche Umrechnungsformel bei Ausfall von ganzen Tagen die richtige ist? Teilt man jetzt durch 30 Tage oder 31 Tage oder tatsächliche Tage? Habe derzeit die Teilung durch 30 Tage geschlüsselt.

 

Vielen Dank für Eure Mithilfe.

 

Lohnnutzer
Aufsteiger
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Was heißt richtig?

 

Wir schlüsseln generell tatsächliche Tage außer der Mandant möchte eine andere Umrechnungsweise. Dann geht es danach was der Mandant möchte 

 

 

vw
Erfahrener
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Nachricht 3 von 4
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Hallo,

wir auch nach Kalendertagen.

Ist m.E. auch gerechter insbesondere in Monaten ungleich 30 Tage. Insbesondere im Monat Februar mit 28 Tagen, wo bei einem Tag Fehlzeit gleich um drei Tage gekürzt würde

(Monatsgehalt/30*27 Anwesenheitstage).

Die 30stel Kürzung orientiert sich soweit ich weiß an den SV-Tagen, da jeder volle Monat mit 30 SV-Tagen belegt ist. In einem Monat mit 31 Tagen würde gar nicht gekürzt.

 

https://www.tk-lex.tk.de/web/guest/externalcontent?_leongshared_externalcontentid=HI524801&_leongshared_serviceId=2010

 

Gruß, vw

„Ein Geschäft, das man nicht macht, ist nicht unbedingt ein schlechtes Geschäft.“
(Justus Dornier (*1936), deutscher Unternehmer)
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lohnexperte
Fachmann
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Hallo @MSCH1108 ,

 

die von Ihnen angesprochenen Umrechnungsformeln sind okay, wenn es sich um feste Monatsgehälter handelt.

 

Da gibt es zum einen arbeitsrechtliche Vorgaben; welche Umrechnungsmethoden zulässig sind und welche nicht.

 

Andererseits führt keine der Umrechnungsformeln zu einem absolut gerechten Kürzen des Monatsgehaltes. In irgendeiner Form ist immer mal ein Arbeitnehmer benachteiligt.

 

Bei extrem grassen Ungereimtheiten ändere ich beim einzelnen Mitarbeiter im jeweiligen Monat die Berechnungsformel, wenn die in den Mandantendaten hinterlegte zu einem unlogischen oder arbeitsrechtlich nicht haltbaren Ergebnis führt.

 

Wir verwenden aktuell die Formel:

 

lohnexperte_0-1726119348679.png

 

Falls jedoch eine unbezahlte Fehlzeit (Bsp. Elternzeit) am 02.10. beginnt und der Mitarbeiter am 01.10. noch arbeitet, führt diese Umrechnung dazu, dass er gar kein Entgelt im Oktober erhält. In einem solchen Fall ändere ich in den Personaldaten die Umrechnungsformel.

 

Viele Grüße und einen schönen Tag.

 

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letzte Antwort am 12.09.2024 07:39:20 von lohnexperte
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