Hallo zusammen, ich habe rückwirkend zum Mai eine Nachberechnung wegen Quarantäne vorgenommen, bei einem Mitarbeiter, der einen Dienstwagen hat. Dabei wird das gehalt entsprechend korrigiert. Der Sachbezugswert in Höhe von 1% für den Dienstwagen wird nicht korrigiert, aber der Sachbezug für die Fahrten Whg.-Arbeiststätte wird korrigiert. Dass der Sachbezug für den Dienstwagen nicht reduziert wird, kann ich ja nachvollziehen, denn der Wagen stand ihm ja die ganze Zeit zur Verfügung. Ist es dann richtig, dass der Wert für die Fahrten Whg.-Arbeitsstätte reduziert wird und somit in die Entschädigung nach dem IFSG mit einfließt? Weiter verwundert mich auch, dass der Mitarbeiter nach der Korrektur tatsächlich noch 406,00 €uro nachgezahlt bekommt. Kann das sein, dass man in einer Quarantäne besser dasteht? Zur weiteren Info: der MA ist privat krankenversichert und sein Entgelt liegt (weit) über der BBG. Ich hoffe, Licht ins Dunkel zu kriegen 😉 Viele Grüße Dani
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