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Dok.Nr. 1023081 Lohnsteuerbescheinigung 2021: Zeilen 22 und 24 enthalten fehlerhafte Werte

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letzte Antwort am 19.04.2022 12:30:17 von dani
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Einsteiger2021
Beginner
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Hallo Zusammen,

 

ich habe eine Frage zu dem Dok.-Nr. 1023081.

Ich habe die LODAS-Auswertungen für die Abrechnung 02/2022 erhalten. 

 

Im Hinweis/-Fehlerprotokoll sind 3 Mitarbeiter aufgeführt, bei denen eine automatische Nachberechnung angestoßen wurde. 

 

Für die aufgeführten Mitarbeiter sind in den Auswertungen aber keine Nachberechnungen enthalten, auch keine Lohnsteuerbescheinigungen.

 

Besteht für mich jetzt noch Handlungsbedarf?

 

Vielen Dank im Voraus.

DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 10
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Hallo, 

 

beachten Sie bitte folgenden Hinweis im Dokument 1023081  unter Punkt 2: 


In einigen Konstellationen führt die automatische Nachberechnung zu keiner Korrektur der Lohnsteuerbescheinigung 2021. In diesem Fall besteht für Sie Handlungsbedarf.


Prüfen Sie daher für alle im Fehler- und Hinweisprotokoll genannten Arbeitnehmer die Lohnsteuerbescheinigungen 2021 und beachten Sie die nachfolgende Besonderheiten im Dokument.

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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dani
Beginner
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Hallo,

 

Ich kämpfe mit der gleichen Meldung.

Außerdem steht im Hinweisprotokoll, dass die LSt-Bescheinigung bereits am 21.12.21 erstellt wurde.

 

So ganz eindeutig finde ich die Hinweise in dem angegebenen Dokument nicht. Da werden rückwirkende Änderungen der Quarantäne-Zeiten aus 2020 in 2021 erwähnt. Oder Mitarbeiter mit mehreren Beschäftigungszeiträumen.

Wenn ich in 2021 die alten Quarantäne-Zeiten aus 2020 aber nicht mehr geändert habe, müsste dann ja alles korrekt sein, oder? 

Bei einem Mitarbeiter kommt noch dazu, dass wir die Quanatäne im Okt. 2020 mit einer Wiederabrechnung des Oktobers abgerechnet hatten und im Nov. über eine Nachberechnung wieder rückgängig gemacht haben, also eigentlich gar keine Quarantäne abgerechnet wurde.

 

VG Dani

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DATEV-Mitarbeiter
Sabrina_Simmerlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 10
619 Mal angesehen

Hallo,


es sind alle Mitarbeiter betroffen, bei denen im Jahr 2020 die Fehlzeit Entschädigungszahlung wegen Quarantäne und/oder Entschädigungszahlung nach IfSG wegen Betreuung Kind abgerechnet wurde.


Die im Dokument erwähnte automatische Nachberechnung bezieht sich auf die Korrektur der Lohnsteuerbescheinigung 2021, welche mit der Abrechnung Wiederabrechnung 01/2022 oder Erstabrechnung 02/2022 für betroffene Arbeitnehmer ausgelöst wird. 


Da es sich hier um einen sehr komplexen Sachverhalt handelt, können wir hier leider keine pauschale Antwort darüber geben, ob bei Ihnen alles korrekt ist. 
Bitte prüfen Sie das jeweilige Lohnkonto und die dazugehörige Lohnsteuer-Bescheinigung auf ihre Richtigkeit. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte über einen anderen Service-Kanal an uns

Beste Grüße Sabrina Simmerlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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UH2020
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Hallo liebe Community,

ich habe bei zwei Arbeitnehmern diesen Fall:

Entschädigung nach InfSG in 2020
Bei Lohnabrechnung 01/22 Nachberechnung (automatisch) wegen Fehlzeit Quarantäne 12/2021. Die Lohnabrechnung 01/22 wurde im "Zuflussprinzip" durchgeführt, d. h. das steuerpflichtige Brutto (Minderung) und die Lohnersatzleistung (Entschädigungsleistung) wird im Lohnkonto 2022 berücksichtigt.

Es wurde KEINE Wiederabrechnung 01/22 durchgeführt. Bei Erstabrechnung 02/2022 kam von Datev automatisch eine korrigierte Lohnsteuerbescheinigung 2021. Die Werte in Zeile 22 wurden berichtigt (konnte ich bei manueller Berechnung nachvollziehen, betrifft die AG-RV-Werte aus Entschädigungszahlung 2020).

 

ABER: Auf den berichtigten Lohnsteuerbescheinigungen 2021 wurde auch der Betrag in Zeile 15 verändert. Die Entschädigungsleistung für 12/21, welche in 01/22 abgerechnet wurde, ist jetzt auch bereits auf der LohnsteuerB.2021 mit ausgewiesen (UND auf dem Lohnkonto 2022 ebenfalls)!.

Meiner Meinung gehört dieser Betrag zu den Lohnersatzleistungen 2022.
Ich konnte in der Community noch keinen Beitrag finden, hat jemand die gleiche Situation?
Bzw. Frage an DATEV:
Kann das sein, dass bei diesem Fall auch manuell eine Korrektur der LohnsteuerB 2021 (wegen Zeile 15) über Elster erfolgen muss?
(Es werden immer nur die Zeilen 22 und 24 erwähnt)

 

Vielen Dank.

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DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


da die Lohnsteuer-Bescheinigung mit dem Entstehungsprinzip korrigiert wurde, fließen alle Nachberechnungen ins Vorjahr auch in die Lohnsteuerbescheinigung 2021 mit ein. 

 

Wir können uns den Sachverhalt gerne anschauen. Wenden Sie sich bitte über einen anderen Servicekanal an uns.

 

 

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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KDoehler
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Hallo an alle,

 

ich habe ein Verständnis-Problem mit dem Dokument 1023081 und hoffe auf Hilfe von euch😉.

 

Mit Abrechnung 02/22 kam ein Hinweis, dass für folgende PSNr eine automatische Nachberechnung angestoßen wurde:

 

Habe folgendes Problem:

 

AN Quarantäne wg Betreuung Kind vom Dezember 2020 abgerechnet ohne NB 2021. Lohnsteuerbescheinigung 2021 weißt unterschiedliche Werte AG/AN RV, auf Lohnkonto sind aber AG/AN Anteile zur RV gleich.

 

Muss ich jetzt manuell bei ELSTER eine korr.Lohnsteuerbescheinigung erstellen?

 

Bin jetzt etwas durcheinander und bitte kein Hinweis auf das Dokument 1023081 - habe ich mir mehrmals durchgelesen😣

 

Vielen Dank für eure Hilfe!

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dani
Beginner
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Nachricht 8 von 10
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Hallo,

 

mich hatte die Meldung und die Angaben in dem Dokument auch verwirrt.

Deswegen hab ich direkt Datev kontaktiert und die haben mir bestätigt, dass bei uns alles korrekt gelaufen ist

und ich nichts weiter machen muss.

 

Viele Grüße

Dani

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KDoehler
Beginner
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Nachricht 9 von 10
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Hallo Dani,

 

Danke für deine Nachricht. 😃

 

Was mich wundert: Ich habe mehrere AN mit Entschädigungszahlung wg Betreuung Kind, da sind AG/AN Anteile gleich und bei zwei anderen sind diese Werte unterschiedlich.

 

Hattest du das auch?

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dani
Beginner
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Nachricht 10 von 10
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Ich habe abweichende Werte, das liegt aber bei uns an Kurzarbeit, denn in unserem Fall wurde die abgerechnete Entschädigungszahlung aufgrund mangelenden Anspruchs wieder rückgängig gemacht.

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letzte Antwort am 19.04.2022 12:30:17 von dani
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