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E-Bike Übernahme nach Leasingende

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letzte Antwort am 21.06.2023 10:34:23 von Bonita66
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AnnePa1
Einsteiger
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Guten Tag,

 

hat jemand schon Erfahrungen gemacht bei einer E-Bike Übernahme nach dem Leasingende?

Läuft das über den Lohn ab?

Muss der AN noch zusätzlich etwas versteuern?

Mir ist das ganze noch nicht so klar.

 

Danke

dani
Einsteiger
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Nachricht 2 von 9
1504 Mal angesehen

Hallo,

 

bei unserem Leasinganbieter (BusinessBike) ist es so, dass nach Ende der Leasingzeit dem Arbeitnehmer direkt ein Kaufangebot gemacht wird. 

Das läuft nicht über den Arbeitgeber und der Arbeitgeber erfährt davon auch nichts. Die Leasingfirma nimmt dann nach eigenen Angaben die Pauschal-Versteuerung nach §37b für den geldwerten Vorteil, also der Differenz zwischen Kaufpreis und tatsächlichem Restwert (laut Finanzverwaltung 40%) vor.

 

Ich habe auch schon von anderen gehört, dass die Leasingfirma den Kaufpreis so hoch ansetzt, also mit 40 % des Bruttolistenpreises, dass es keinen geldwerten Vorteil mehr gibt.

 

Also werden Sie soch wohl mal mit dem Leasinganbieter in Verbindung setzen müssen und erfragen, wie die das handhaben.

 

Viele Grüße

Dani

 

mhaas
Fachmann
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Nachricht 3 von 9
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Korrekt. Man kann hier keine pauschale Auskunft geben, wie die einzelnen Dienstrad-Anbieter das handeln. Das muss individuell mit dem Dienstrad-Anbieter geklärt werden.

Lang may yer lum reek
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Bonita66
Aufsteiger
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Hallo Community,

 

muss das Thema jetzt nochmal aufgreifen. Ich als Arbeitgeber muss doch davon in Kenntnis gesetzt werden. Es erfolgt doch dann keine Versteuerung mehr über die Lohnabrechnung . Oder habe ich da einen Denkfehler.

Habe jetzt auch diese Fälle zu bearbeiten.

 

Viele Grüße

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andreashofmeister
Überflieger
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@Bonita66  schrieb:

Hallo Community,

 

muss das Thema jetzt nochmal aufgreifen. Ich als Arbeitgeber muss doch davon in Kenntnis gesetzt werden. Es erfolgt doch dann keine Versteuerung mehr über die Lohnabrechnung . Oder habe ich da einen Denkfehler.

Habe jetzt auch diese Fälle zu bearbeiten.

 

Viele Grüße


Haben Sie mal bei die Leasinggesellschaft angefragt? Das wird ja von jeder Leasinggesellschaft anders gehandhabt, wie @dani ja schon geschrieben hat...

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lohnexperte
Fachmann
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Nachricht 6 von 9
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Hallo Bonita66,

 

richtig, für die korrekte Lohnabrechnung benötigt man immer eine Info, ab wann (erstmalig) etwas abgerechnet werden soll und bis wann (letztmalig). Das ist beim Gehalt genauso wie bei der BAV wie beim JobRad wie bei VWL etc. pp.

 

Sie sind demnach auf Zuarbeiten angewiesen; innerhalb welcher Strukturen das bei Ihnen geregelt bzw. zu regeln ist, müssten Sie in Erfahrung bringen ...

 

Viele Grüße und einen schönen Tag.

 

 

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Bonita66
Aufsteiger
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Hallo,

werde mich mal mit der Leasinggesellschaft in Verbindung setzen.

 

Vielen Dank

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dani
Einsteiger
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Hallo,

 

inzwischen bekommen wir von unserem Leasinganbieter auch ein Schreiben über die Bestätigung der Pauschalbesteerung nach §37b, wenn ein Mitarbeiter das Fahrrad nach Ende des Leasingzeitraums gekauft hat. 

 

Wahrscheinlich haben genug Lohnsteuerprüfer inzwischen danach gefragt, denn unsere fand es auch komisch, dass wir darüber keine Info bekamen. 

 

Viele Grüße

 

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Bonita66
Aufsteiger
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Nachricht 9 von 9
1052 Mal angesehen

Hallo,

 

sehe ich auch so.

 

Grüße

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8
letzte Antwort am 21.06.2023 10:34:23 von Bonita66
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