Hallo liebe Community,
Unser Unternehmen führt ein Arbeitszeitkonto (AZK). Müssen Stunden, die aus dem AZK ausgezahlt werden, zusätzlich mit einem Überstundenzuschlag vergütet werden?
LG
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Das sollte in der AZK-Vereinbarung drin stehen. Gesetzlich gibt es dazu keine Vorgaben.
Guten Morgen.
Dies ist eine arbeitsrechtliche Frage, die Ihnen hier wahrscheinlich niemand mit absoluter Rechtssicherheit beantworten kann.
Aus meinem persönlichen Wissensstand heraus: Solange in einem Arbeits- und/oder Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung nichts explizit geregelt ist, gibt es keinen (gesetzlichen) Anspruch auf Überstundenzuschläge.