@rschoepe schrieb: Das ist ein Fehler, den ich auch gemacht habe, bis ich diese Woche nochmal nachgeschaut habe: Rabatte zählen nicht in den Listenpreis. 1 %-Regelung: Bei privater Nutzung des Betriebs-Pkw zählt nur der Bruttolistenpreis | Haufe Das war doch aber schon immer so. Deswegen heißt es ja auch (Brutto)-Listenpreis. Dass mittlerweile selbst Bestätigungen nur noch mit Vorbehalt erstellt werden, kann man getrost als Schwank betrachten. (Vermutlich geht es hier eher um Haftungsfragen bei einer verbindlichen Bestätigung.) Wenn der Hersteller selbst Leasinggeber ist (wenn auch über ein weiteres Unternehmen), kann er sich nicht mit einem Vorbehalt davonschleichen, denn wer, wenn nicht er, hat über die einzelnen Nummern (Fahrgestell usw.) einen eindeutigen internen Zugriff auf Preislisten. (Die Ähnlichkeiten resultieren sicherlich aus dem VW-Konzerngefüge.)
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