Sehr spannende Frage Nur mal so am Rande eine kleine Anmerkung von mir als Steuerberater, der "knietief" im Lohn ist. Diese Fragestellungen bitte nicht durch uns als Steuerberater "beraten" und einfach abrechnen. Wenn uns das "um die Ohren fliegt" bezahlt Ihre Chef / ihr Chef das aus der eigenen Tasche, weil es nicht durch die Vermögenschadenshaftpflicht abgedeckt ist!!!! Rechtsberatung dürfen auch keine Wirtschaftsprüfer... Und der Fall schreit danach, das es früher ober später jemandem in die Hände fällt, der genau die Karte dann zieht. Wenn der Sachverhalt geklärt ist und klar vorgegeben reden wir gerne über die Technik, des Wie. ACHTUNG, es ist nicht nur die Pfändungsfreigrenze zu beachten sondern auch noch zusätzlich, dass der (gesetzlich abzurechnende) Mindestlohn ausgezahlt wird) = VORSICHT auch hier "knallhartes Arbeitsrecht"!!! also auch von mir "ohne Gewähr"! Wenn alles rechtlich richtig vorgeben ist würde ich spontan, ohne es näher geprüft zu haben es auch mal probierenüber "eigene" Pfändung abzubilden. Hätte auch den Vorteil, das wenn (und da könnte ich ja was wetten) später eine Pfändung reinkommt, das AG Darlehn ggf. bevorrechtigt ist. Zusätzlich über Darlehn? Weil ja ggf. der Lohnwerte Vorteil "nicht gezahlte Zinsen" zu beachten ist. Tilgung halt schwierig, weil jeden Monat andere!? Obacht, wenn Tank- oder Fitnessguscheine verteilt werden. Ich hoffe es hilft und ich weiß auch, das der Mandant von uns alles erwartet.
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