Wenn der Mitarbeiter fest und dauerhaft im HO arbeitet, dann gibt es keine Betriebsstätte und keine Fahrten zur Arbeit. Wenn nun genau dieser Mitarbeiter allerdings 1x im Monat ins Büro fährt um vielleicht dort seine Unterlagen abzugeben und etwas persönlich zu besprechen, dann zählt dies nicht als Wege zur Arbeit sondern als reine Fahrtkosten. So als würde er zu einem Kunden fahren. Dann kann der Weg mit 0,30 EUR pro km steuerfrei gezahlt werden. Müsste allerdings dann auch in der LST-Bescheinigung als Fahrtkostenerstattung ausgewiesen werden. Eine reine Fahrtkostenerstattung gehört nicht zum Lohn vom Minijobber, da es eher eine Auslagenerstattung ist. Ebenso wenig wie die steuerfreie Übernahme von Jobticket/ÖPNV. Wie genau man nun auf die 207,60 EUR gekommen ist, müsste man mit dem Vorabrechner klären. Sachbezüge wie Gutscheine, Telefonkostenzuschuss, Internetzuschuss wird m.E. angerechnet.
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