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LuG: LSt-Abzug nach Austritt

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letzte Antwort am 09.01.2026 10:19:25 von cro
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sonja
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Hallo Community,

 

lt. Gehaltsabrechnung  wurde in 11/25 das Austrittsdatum eines AN  rückwirkend zum 30.09.25 eingetragen. Das letzte Entgelt wurde in 09/25 abgerechnet. Dannach kein Entgelt mehr. 

Auf Abrechnung 11/25 ist  die Steuerklasse geändert von 1 auf 6 und es wurde LSt abgezogen, obwohl kein Entgelt.   

Welche Gründe kann es geben, dass der September nachberechnet wurde?

 

Nun gibt es eine Überzahlung in Höhe der Lohnsteuer. 

 

Für mich nicht nachvollziehbar.  Kann mir das bitte jemand erklären?   

 

 

 

 

vw
Erfahrener
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Hallo,

nur so eine spontane Idee ...

Hatte der Kollege vielleicht im September bereits einen neuen AG, der ihn mit Hauptarbeitgeber gemeldet und damit die ElStam "gekapert" hat?

Das könnte erklären, warum der September bei euch mit Steuerklasse 6 nachberechnet wurde. Gab es vielleicht eine diesbezügliche Elstam-Meldung Verfahrenshinweis 552020103 "Wechsel des Hauptarbeitgebers" in der Änderungsliste?

Gruß, vw

"Ohne Abweichung von der Norm ist Fortschritt nicht möglich"
(Frank Zappa (1940-1993))
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sonja
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GuMo,

 

das muss ich bei meinen Kollegen erfragen, da ich diese Abrechnungen nicht selbst bearbeite.

 

Die Löhne werden nicht selbst abgerechnen , dies ist outgescourct . Darum meine Frage:  "Erhält man von Lohnabrechner diese ELStam-Änderungsliste ?

 

Ich frage so blöd, weil ich selbst Lohn in einer Firma abrechne, alle relevanten Gehaltssachen über mich laufen und ich auch  alle Auswertungen von der Datev erhalte.  Was im geschilderten Fall nicht so ist. 

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cro
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Die ELStAM-Meldung zur St.-Kl. 6 kommt in so einem Fall i.d.R. nach dem Austritt. Wird dann der Austrittsmonat nochmals "bewegt", gilt die rückgemeldete St.-Kl. 6.

 

Allerdings muss der Lohnsachbearbeiter beachten, dass im Austrittsmonat immer die alte St.-Kl. beibehalten werden darf. Wenn das also nicht beachtet wird (hier wohl in 11/25) ist die K.. am dampfen für den AN. Der Lohnsachb. müsste da dann nochmal nachbessern, soweit nicht andere Gründe vorliegen.

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sonja
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Die ELStam-Meldung  erhält doch der Lohnabrechner und nicht die Firma.

 

Die Firma hat jetzt das Problem, dass nachträglich LSt abgezogen wurde und der AN nicht mehr beschäftigt.

D.h. wir (Firma) müssen den Lohnabrechner  darauf hinweisen und dieser ändert nochmal die Abrechnung  9/25. Verstehe ich das richtig?

 

Kann man das bei LuG  nachträglich dies ändern?

Muss das vor der Abrechnung Januar 2026 passieren oder ginge es auch, wenn 1/26 bereits abgerechnet wurde?

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cro
Experte
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Die ELStam-Meldung  erhält doch der Lohnabrechner und nicht die Firma

Richtig.

 

Kann man das bei LuG  nachträglich dies ändern?

Muss das vor der Abrechnung Januar 2026 passieren oder ginge es auch, wenn 1/26 bereits abgerechnet wurde?

Ja, in LuG sind nachträgliche Änderungen kein Problem für 1-12/25  (Änderg. LSt-Bescheinigung 2025 max. bis 28.2.2026) in 2026.

 

Soweit ich das richtig interpretiert habe, können AN + AG ja nichts dafür. Also vermutlich mit dem Lohnsachbearbeiter klären.

 

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letzte Antwort am 09.01.2026 10:19:25 von cro
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