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Langzeitkrank nach Arbeitsunfall mit Maßnahme der BG

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letzte Antwort am 27.01.2026 12:32:57 von Jana_Richter
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Jana_Richter
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Hallo zusammen,

 

ich habe folgendes Problem und hoffe auf eurer geballtes Wissen.

 

Ein Arbeitnehmer hatte am 12.06.2024 einen Arbeitsunfall.

Seit dem Unfall war er arbeitsunfähig. Ich habe als Lohnabrechnende-Stelle, jeden Monat nachgefragt welchen Stand der Arbeitnehmers hat. Es hieß immer "weiterhin krank".

 

Jetzt hat dieser zum 15.11.2025 selbst gekündigt. ich habe dann die Beschäftigung normal beendet und abgerechnet, incl. der SV-Meldung an die Krankenkasse. Kurz vor Weihnachten hat sich die Krankenkasse gemeldet, dass der Arbeitnehmer nur bis zum 03.06.2025 krankgeschrieben war. Das Schreiben ist mir in der ersten Januar-Woche übergeben worden.

 

Auf mehrfache Nachfrage beim und durch den Arbeitgeber kam jetzt raus, dass der Arbeitnehmer vom 04.06. - 29.09.2025 sich in einer Maßnahme der BG (Plan BE) befunden hat und anschließend sich arbeitssuchend melden musste.

 

Kurzzusammenfassung:

Unfalltag                                                                                12.06.2024

Maßnahme "Plan BE"                                                             04.06.2025 - 29.09.2025

Arbeitssuchend                                                                      30.09.2025 - 15.11.2025

Austritt                                                                                   15.11.2025

 

Der Arbeitnehmer wurde 25.07.2024 - 15.11.2025 in der Kalendererfassung mit U6 geführt. Wenn ich den Arbeitnehmer in der Kalendererfassung 04.06.-29.09.2025 mit "UE" (in den Krankheitszeiten auf Unfallversicherung geschlüsselt) und 30.09.-15.11.2025 mit UE (in den Krankheitszeiten auf Bundesagentur für Arbeit geschlüsselt) erzeugt das Programm keine Korrektur der SV-Meldung von 01.01.-15.11.2025 auf 01.01.-03.06.2025.

 

Vielen Dank im Voraus

 

 

cro
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Sie müssen alle Kalenderbuchungen nach dem Austritt 03.06. oder 29.09.2025 löschen.

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Jana_Richter
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Aber der Mitarbeiter war bis 15.11. beschäftigt.

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Jana_Richter
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@cro  

 

Der Mitarbeiter befand sich in einer Maßnahme der BG, die mit dem Arbeitsunfall zusammenhängt. Daher ist er weiterhin beschäftigt gewesen.

Wie geschrieben ist er am 15.11. auf eigenen Wunsch ausgeschieden.

 

 

@Uwe_Lutz haben Sie evtl. eine Idee?

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M_Krebs
Beginner
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Guten Morgen,

 

ich würde versuchen die Zeit "arbeitssuchend" mit KE oder KA zu füllen. Je nachdem ob sich der Mitarbeiter wirklich arbeitssuchend gemeldete hat oder nicht.

 

Für so einen Fall gibt es auch ein Hilfedokument:

https://help-center.apps.datev.de/documents/1004157

 

 

Grüße

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Uwe_Lutz
Unerreicht
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@Jana_Richter  schrieb:

@cro  

 

Der Mitarbeiter befand sich in einer Maßnahme der BG, die mit dem Arbeitsunfall zusammenhängt. Daher ist er weiterhin beschäftigt gewesen.

Wie geschrieben ist er am 15.11. auf eigenen Wunsch ausgeschieden.

 

 

@Uwe_Lutz haben Sie evtl. eine Idee?


Dann müsste dies aber doch als weiterhin arbeitsunfähig gelten und zumindest bis zum Maßnahmeende weiter so abgerechnet werden.

 

Was es heißt, wenn er sich nach dem Maßnahmenende arbeitssuchend melden muss kann ich nicht sagen. Eine derartige Konstellation kenne ich jetzt so nicht.

 

Wie das in LuG geschlüsselt werden muss, kann ich nicht sagen - wir nutzen nur LODAS.

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Jana_Richter
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Vielen lieben Dank für die Rückmeldungen.

 

Nach etlichen Telefonaten mit BG und Krankenkasse, konnte ich herausfinden, dass der Arbeitnehmer bis 22.09.25 in einer BG Maßnahme war und ab 23.09. arbeitsfähig - d.h. er hat vom 23.09. - 15.11.2025 unentschuldigt gefehlt.

 

Er hatte sich aus eigenem Interesse Arbeitssuchend (nicht arbeitslos) gemeldet.

 

KA bzw. KE (nach 78 Wochen) hätte er erst Mitte Dezember 2025 erreicht.

rschoepe
Experte
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@Jana_Richter  schrieb:

dass der Arbeitnehmer bis 22.09.25 in einer BG Maßnahme war und ab 23.09. arbeitsfähig


Da hat die Kommunikation zwischen den verschiedenen Beteiligten aber auch gut funktioniert …

Eventuell sollte man das System nochmal überdenken, dass der AN die Mitteilung für den AG bekommt, ob er arbeitsfähig oder nicht aus der Maßnahme/Reha/… entlassen wurde, und das stattdessen direkt an den AG senden. Zumindest die Krankenkasse weiß doch, wo ich beschäftigt bin.

Jana_Richter
Einsteiger
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ich war echt bedient und hätte am liebsten in den Hörer gebissen...

 

Alleine die Aussage des Arbeitnehmers, er hätte keinerlei Unterlagen von der BG für die Maßnahme bekommen. 

 

Wenn die BG, Arbeitsamt, Krankenkassen o.ä. eins haben -> dann ist es Papier und davon reichlich

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letzte Antwort am 27.01.2026 12:32:57 von Jana_Richter
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