Wenn der AN schriftlich bestätigt, dass seine steuerlichen Verhältnisse sich gegenüber den Vormonaten, in 6/2025 nicht geändert haben, würde mir das reichen. Und zu: 1. ELStAM nur, wenn er noch oder wieder dazu angemeldet ist. Würde ich nicht machen wg. des hohen Aufwands. 2. Rechtlich nicht sicher, aber ich würde es selbstverständlich machen. 3. Zwei St.-Klassen gehen nicht über eine Pers.-Nr. und sind im Austrittsmonat auch nicht nötig. 4. Siehe oben Und ja, das kommt öfter vor. Der Zeitaufwand übersteigt seltenst 20 Minuten, die je angefangene halbe Stunde weiterberechnet werden.
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