bzw. 42 Kalendertagen Arbeitsunfähigkeit innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten, ab der den Mitarbeitenden ein BEM-Verfahren angeboten werden muss. Betriebliches Eingliederungsmanagement Ich verstehe das nicht ganz. Bei uns ist das, gerne öfter, erklärt aber immer Sache von AN+AG. Und in 99% der Fälle haben wir rechtzeitig eine Info von den GKV's, da wir die Gründe der (Folge-) Erkrankung ja nicht kennen (dürfen). Sorry, das ist noch nie ein (Muss-) Thema gewesen. Allerdings haben wir keine Betriebsräte (und selten mehr als 130 AN je Mandant).
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