ich habe das Firmenfahrzeug im 10/2026 angelegt, und nach die Probaabrechnung habe ich die Auszahlungen mit den besherigen Abrechnungen verglichen, dabei ergibt sich für den Zeitraum von August 2023 bis September 2026 eine Differenz beim Steuertbrutto von 6.444,00 €. 1. Lohnsteuer Die Korrektur der Lohnsteuer würde ich ab Januar 2026 über DATEV LODAS durchführen. Dabei stellt sich für mich die Frage, ob die Sozialversicherungsbeiträge in LODAS ebenfalls rückwirkend geändert werden, obwohl bei der Sozialversicherung grundsätzlich bestimmte zeitliche Grenzen für Korrekturen zu beachten sind. Für den Zeitraum von August 2023 bis Dezember 2025 würde ich die Anzeige beim Finanzamt gemäß § 41c Abs. 4 EStG prüfen. Da sich die Pauschalierung nicht geändert hat, gehe ich davon aus, dass für den Arbeitgeber keine zusätzliche Lohnsteuer-Nachzahlung entsteht. Die letzte Lohnsteuer-Außenprüfung umfasste den Zeitraum bis einschließlich 2019. 2. Sozialversicherung Der Mitarbeiter ist freiwillig gesetzlich krankenversichert und zahlt seit 2023 Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung. Hier stellt sich die Frage, wie die rückwirkende Korrektur der Sozialversicherungsbeiträge für den Zeitraum ab August 2023 vorzunehmen ist. Die letzte Sozialversicherungsprüfung umfasste den Zeitraum bis einschließlich 2020. Meine Frage: Wie sollte ich die Korrektur der Firmenwagenabrechnung in DATEV LODAS korrekt durchführen, wenn die Änderungen bis August 2023 zurückreichen? Welche Korrekturen müssen über LODAS erfolgen und welche Schritte sind gegebenenfalls außerhalb von LODAS erforderlich?
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