Hallo Community, bitte denken Sie daran, dass die Abgabefrist der Steuererklärungen zum Veranlagungszeitraum 2024 für Steuerberaterinnen und Steuerberater näher rückt. Die Frist endet am Donnerstag, den 30.04.2026. In diesem Jahr liegt dieser Termin besonders nah am Termin der jährlichen Mindestversionserhöhung des ELSTER-Moduls. Dieser ist am Montag, den 27.04.2026. Das heißt, ab dem 27.04.2026 sind nur noch Steuererklärungen sowie Aufträge der digitalen Kommunikation mit der Finanzverwaltung übermittelbar, die mit einer aktuellen Programmversion aufbereitet / berechnet wurden. Steuererklärungen, die zuletzt mit einer veralteten Programmversion aufbereitet / berechnet wurden, laufen bei einem Übermittlungsversuch nach dem 27.04.2026 auf einen Fehler in der DATEV RZ-Kommunikation. Die Fehlernummer lautet: #ESFE213F. Informationen dazu finden Sie hier: ELSTER Auftrag aus dem Steuerprogramm – RZ-Hinweis bei Übermittlung. Für die elektronische Übermittlung von Steuererklärungen für den Veranlagungszeitraum 2024 müssen die Erklärungen mit der Version 43.2 (oder höher) des ELSTER-Moduls aufbereitet worden sein. Die Version 43.2 steht seit 30.12.2025 zur Verfügung. Ausführliche Informationen dazu finden Sie hier: Jährliche Mindestversionserhöhung des ELSTER-Moduls . Beachten Sie auch, dass Erklärungen am 30.04.2026 spätestens um 23 Uhr an das DATEV-Rechenzentrum übermittelt sein müssen, damit die Daten rechtzeitig zum Frist-Ende an die Finanzverwaltung übermittelt werden können. Mit freundlichen Grüßen Wolfgang Stimpfig DATEV eG
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