Hallo Hilfesuchender, die Kombination aus Berater- Mandanten- und Basisnummer (Ordnungsbegriff) ist lediglich eine Erweiterung des Nummernkreises. Die Verwendung einer Basisnummer nutzen einige wenige Kanzleien zu internen organisatorischen Zwecken. Diese sind oft historisch gewachsen, so dass man z. B. mit der Basisnummer die Zuordnung zu verschiedenen Niederlassungen oder zu verschiedenen Mitarbeitern getroffen hat (Beispiel: Mitarbeiter „A“ bearbeitet Mandantenbestände mit der Basisnummer 1, Mitarbeiter „B“ bearbeitet Mandantenbestände mit der Basisnummer 2). Die Verwendung der Basisnummer ist grundsätzlich nicht notwendig. Wir empfehlen ohne Basisnummer zu arbeiten. Anbei ein Auszug aus der Programmhilfe zum Thema: Verwendung der Basisnummer ein- / ausschalten Unter Extras | Einstellungen und dort in der Registerkarte Allgemein legen Sie fest, ob die Basisnummer im Steuerprogramm verwendet werden soll. Wenn Sie dort das Kontrollkästchen Basisnummer nicht aktivieren, gilt Folgendes: • Wenn Sie einen Mandanten neu anlegen, geben Sie als Ordnungsbegriff nur die Berater- und Mandantennummer, nicht aber die Basisnummer ein. • Für bereits vorhandene Mandanten wird die Basisnummer in allen Dialogen bzw. Ausgaben nur dann angezeigt, wenn sie sich von der Mandantennummer unterscheidet. Im Bestand ist sie weiterhin enthalten. Wir empfehlen, ohne Basisnummer zu arbeiten, da dann für einen Mandanten in allen DATEV-Programmen der gleiche Ordnungsbegriff verwendet werden kann. Mit freundlichen Grüßen Wolfgang Stimpfig DATEV eG
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