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Leistungen auf mandantengenutzter Beraternummre / Probleme RVO & Co.

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letzte Antwort am 10.09.2026 21:13:47 von quantenjoe
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silasb
Einsteiger
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Nachricht 1 von 3
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Hallo zusammen, wir legen bei uns die neuen Leistungen (StE, Rewe) wie von der Datev mW vorgeschlagen jeweils auf der mandantengenutzten Beraternummer an. Dabei stoßen wir auf folgende Probleme:

 

  1. In der RVO muss vor jeder Bestellung das Recht für die mandantengenutzte Beraternummer vergeben werden. "*" geht nicht.
  2. In den Steuerklärungen müssen für jede mandantengenutzte Beraternummer die Beraterstammdaten neu eingegeben werden.
  3. Bei der Übermittlung muss jedes Kennwort zur mandantengenutzten Beraternummern eingegeben/hinterlegt werden.

 

Wie löst ihr das? Danke für Tipps! 🙂 

Steuerberater mit Faible für Technik 😉 | bb1.tax
cro
Experte
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Nachricht 2 von 3
72 Mal angesehen

Hallo zusammen, wir legen bei uns die neuen Leistungen (StE, Rewe) wie von der Datev mW vorgeschlagen jeweils auf der mandantengenutzten Beraternummer an. Dabei stoßen wir auf folgende Probleme:

Sämtliche (bisher i.d.R. On-Premises) Leistungen laufen bei uns über die Kanzlei-Berater-Nummer. Die mandantengenutzte B. läuft hier ausnahmslos für die beim/vom Mandanten verwendeten Leistungen.

 

 

 

quantenjoe
Fachmann
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Nachricht 3 von 3
50 Mal angesehen

Moin Moin,

 

Wenn der Mandant in irgendeiner Form auf die Online-Anwendungen zugreift, ist die Mandantenberaternummer wirklich richtig. Allein schon, damit nicht durch Zahlendreher oder Vertipper plötzlich andere Mandanten online sichtbar sind. Das Risiko ist einfach unter einer Hauptberaternummer viel größer.

 

Bestellen Sie als Admin, können Sie die Rechte direkt eintragen lassen. Tun Sie das nicht, dann halt einmal als Admin in die RVO, das ist nun nicht das große Problem. Ggf. Arbeit durch Gruppen ersparen.

 

Beraternummer/* geht natürlich. Unter der Beraternummer * für Mandantenmitarbeiter zu vergeben ist im Grunde bereits ein Verstoß gegen Datenschutz und Vertraulichkeit, sprich strafbar. Ich denke, das werden Sie nicht gemeint haben.

 

Beraterstammdaten und Kennwortspeicherung ist nun auch nicht die Welt. In eine gepflegten Umgebung, sollte dies laufend aktuell gehalten werden schon im Prozess.

 

Altmandanten umzusiedeln, ja dass kann ein richtiger Aufwand werden. Aber der Lohnist auch, das "Muggeln" von Mandanten auf die Hauptberaternummer mit alls seinen Gefahren wird damit abgespellt.

 

Und bei uneinsichtigen Mandanten einfach Kosten für den Service einführen: Einrichtung, Rechtevergabe + Kontrolle (4-Augen-Prinzip) pro Mitarbeiter, halbjährlich oder jährliche Kontrolle/"Rezertifizierung", Pflichtenkatalog für den Mandanten (z.B. rechtzeitige Information, wenn ein Mitarbeiter ausscheindet). Und nicht zu billig.

 

Ich kann Ihr Klagen ehrlich gesagt nicht nachvollziehen, muss ich gestehen.

 

QJ

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letzte Antwort am 10.09.2026 21:13:47 von quantenjoe
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