Hallo, @lohnexperte schrieb: Hat jemand einen Rat, wie wir hier weiter verfahren sollen? Programmseitig sehen wir keinen Handlungsspielraum mehr, da arbeitgeberseitig alles korrekt eingepflegt wurde. Nach unserer Meinung liegt der Fehler ausschließlich auf Seiten der Finanzverwaltung (FA_A), weil diese den „Anschluss“ für unsere elektronischen Meldungen noch nicht eingerichtet hat. Das sehe ich auch so, der Arbeitgeber hat alle Angaben gemacht und der Fehler liegt beim Finanzamt. @lohnexperte schrieb: Kurz gesagt: Das Problem ist seit Jahresanfang 2025 bekannt: Zuerst sah sich das FA_A monatelang nicht in der Lage, eine nun gültige „Nicht-Neben-„-Steuernummer zu vergeben. Nach deren Vergabe Anfang September 2025 dann erteilte uns die Sachbearbeiterin des FA_A die telefonische Aussage, dass es Probleme gäbe, im System des FA_A den „Übertrag“ einzupflegen. Es lägen dort noch viele andere gleichgelagerte Fälle unbearbeitet auf dem Schreibtisch ... Und hat die Sachbearbeiterin vom Finanzamt gesagt, warum nicht wenigstens das Arbeitgebersignal gesetzt werden kann? Den Übertrag der Vormonate kann sie doch dann in Ruhe hinterher machen. Und mit dem Arbeitgebersignal für diese Steuernummer könnte wenigstens die ELStAM der Arbeitnehmer abgerufen werden und eine Lohnsteueranmeldung übermittelt werden.
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