Guten Tag zusammen,
für einen Mandanten müssen im anderen EU Land steuerpflichte Umsätze nachgemeldet werden. Es geht noch um das Jahr 2022.
Leider sehe ich bei in Datev aber nicht die Möglichkeit zur Übermittlung (vgl. Screenshot).
Bei einem anderen Mandat ging es heute. Hierbei ging es um 2024.
Kann ich eine Einstellung vornehmen, um auch in diesem Fall eine Übermittlung per Datev vorzunehmen?
Vielen Dank und viele Grüße
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo @Schaarschmidt,
die Vorgehensweise zum Erstellen der ZM Meldung hat sich zum 01.10.2022 geändert.
Für Umsätze bis zum 30.09.2022 musst du vorgehen, wie hier beschrieben:
https://help-center.apps.datev.de/documents/1025363
Für Umsätze ab dem 01.10.2022 findest du das Vorgehen hier:
https://help-center.apps.datev.de/documents/1025115
Hoffe, dass dir das weiterhilft. 🙂
LG
Moin,
Voranmeldungen und Zusammenfassende Meldungen können über das Sendemenue nur für die Jahre 2023 bis 2025 übermittelt werden, siehe Dokument Datenübermittlung - UStVA, USt 1/11 und ZM über das DATEV-Rechenzentrum - DATEV Hilfe-Center.
Für davor liegende Jahre kann das Programm DÜ-Formulare Rechnungswesen genutzt werden: Zusammenfassende Meldung: ZM und konsolidierte ZM mit DÜ Formulare ... - DATEV Hilfe-Center. Alternativ ist die Übermittlung über ELSTER möglich.
Viele Grüße
Uwe Lutz