Hallo liebe Comunity,
ich habe hier einen Gastronomiebetrieb (Mandatübernahme von einem anderen Steuerberater9, der für Veranstaltungen Minijobber anstellt.
Hier greift er auf einen "Mitarbeiterpool" zu, d.h. er hat diverse Mitarbeiter, auf die er bei Veranstaltungen zurückgreift und diese dann nur für die entsprechende Veranstaltung anstellt. Somit eine befristete Beschäftigung.
Bisher wurden hier keine Verträge mit den Mitarbeitern gemacht.
Hier nun meine Frage: Kann man für diese Mitarbeiter, wenn diese für eine Veranstaltung "gebucht" werden, eine befristete Vereinbarung machen, in der die Arbeitszeit, der Stundenlohn vereinbart ist? Was muss noch in diese Vereinbarung rein? Sie sollte so kurz wie möglich dargestellt werden.
LG
InesMattick
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Moin,
dies sollte unbedingt arbeitsrechtlich genau geprüft und der Vertrag m.E. von einem Anwalt erstellt werden.
Wenn die Vereinbarung nicht sauber geregelt ist und ein SV-Prüfer dies als "Arbeit auf Abruf" im Sinne von § 12 Teilzeit- und Befristungsgesetz einstuft, kann dies leicht teuer werden. Wenn keine wirksame (Mindest-)Arbeitszeit vereinbart ist, gelten 20 Wochenstunden als vereinbart. Damit wird die Minijobgrenze überschritten und der SV-Prüfer berechnet SV-Beiträge nach.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Guten Morgen @inesmattick ,
eventuell kann Ihnen da das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (Teilzeit- und Befristungsgesetz - TzBfG) weiterhelfen bzgl. des Inhalts einer solchen Vereinbarung.
Hierbei sollte unter anderem auf folgende §§ geachtet werden (bzw. legten unserer Erfahrung nach - ohne Anspruch auf Rechtssicherheit! -die Betriebsprüfer der Deutschen Rentenversicherung hierauf ihr Hauptaugenmerk):
Hallo shizofritz,
vielen lieben Dank. Ihr seid alle so toll und habt mir bisher immer schnell und unkompliziert geholfen👍👍👍
LG
InesMattick
Mich würde bei dem Thema interessieren, ob vereinbarte Monatsstunden im Arbeitsvertrag ausreichend sind? Ein DRV Prüfer meinte hier mal, dass das reichen würde. Hauptsache, es sei was vereinbart.
Wenn ich den Gesetzesauszug so lese, wäre das nämlich nicht der Fall.