Guten Morgen,
ich muss zum ersten mal einen Mandant neu anlegen der bisher in SAP abgerechnet wurde.
Ich bin mir beim Systemwechsel unsicher, welchen Punkt ich anhaken muss:
- Datum Erste Abrechnung für dieAngaben zur DEÜV Meldung Systemwechsel und Zahlstellen-Meldeverfahren Systemwechsel verwenden oder
- Systemwechsel für die elektronische Lohnsteuerkarte mit der Abrechnung durchführen
oder beides? Ich verstehe nicht genau, was diese beiden Punkte aussagen bzw. bewirken.
Die Mitarbeiter werden zum 31.12.25 in der DEÜV mit MMEldegrund 36 abgemeldet, auch bei Elstam.
Danke für eine Erklärung und Hilfe!
Hi,
grundsätzlich bietet Datev für fast alles gute Anleitungen:
In jedem Datev-Programm oben rechts:
Dort z.B. erfassen:
Auszug Ergebnisse:
LODAS: Übernehmender Berater – Mandant zum Jahreswechsel übernehmen - DATEV Hilfe-Center
Danke, ja das habe ich gelesen. Nur leider hilft es mir nicht weiter, da dort nicht erklärt wird, was diese beide Punkte zum Systemwechsel genau bedeuten und auslösen. Oder habe ich das überlesen?
@bettinad schrieb:Oder habe ich das überlesen?
3.3.3 Wechsel Entgeltabrechnungssystem LODAS
3.3.5 Systemwechselmeldung DEÜV
Es sind somit BEIDE Meldungen zu erstellen.
Sie schreiben aber, dass die Mitarbeiter "mit Meldegrund 36 abgemeldet, auch bei Elstam" wurden. Eine Abmeldung wegen Systemwechsel gibt es bei ELStAM nicht. Hier sollten Sie also noch einmal klären, ob tatsächlich eine Abmeldung erfolgt ist. In dem Fall müssten Sie die Arbeitnehmer für das ELStAM-Verfahren neu anmelden.