Guten Morgen, ich muss zum ersten mal einen Mandant neu anlegen der bisher in SAP abgerechnet wurde. Ich bin mir beim Systemwechsel unsicher, welchen Punkt ich anhaken muss: - Datum Erste Abrechnung für dieAngaben zur DEÜV Meldung Systemwechsel und Zahlstellen-Meldeverfahren Systemwechsel verwenden oder - Systemwechsel für die elektronische Lohnsteuerkarte mit der Abrechnung durchführen oder beides? Ich verstehe nicht genau, was diese beiden Punkte aussagen bzw. bewirken. Die Mitarbeiter werden zum 31.12.25 in der DEÜV mit MMEldegrund 36 abgemeldet, auch bei Elstam. Danke für eine Erklärung und Hilfe!
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