@hapet schrieb: Meine Vermutung ist, dass ein Leistungsdatum Folgeperiode gesetzt war Buchungen mit Leistungsdaten in Folgeperioden akzeptiert das DATEV-Programm nicht. Wenn ich ein Rechnungsdatum aus dem September habe, kann das Leistungsdatum maximal der 30.09. sein. Leistungsdaten aus dem Folgemonat werden mit einer Fehlermeldung abgelehnt. @hapet schrieb: Die Rechnung ist lt. Fragestellung gesetzt. Jein, es war nur davon die Rede das Rechnungsdatum und Leistungsdatum im September liegt. Maßgebend für den Vorsteuerabzug ist, dass die Rechnung vorliegt, also letztlich das Eingangsdatum. Und über diese Variante, Erfassung einer Eingangsrechnung mit Rechnungs- und Leistungsdatum in der Vorperiode, wenn ich im aktuellen Monat der Erfassung bin, kann ich dieses richtig steuern. Und man kann natürlich dadurch auch nachgereichte Rechnungen einfach im aktuellen Monat mit Leistungs- und Rechnungsdatum im Vormonat erfassen, wenn die Voranmeldung für den letzten Monat schon eingereicht ist. Die Buchung wird dann in den Vormonat verschoben, so dass die Kosten im richtigen Monat in der BWA berücksichtigt werden und die Vorsteuer wird in der aktuellen Voranmeldung berücksichtigt.
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