Hallo zusammen,
folgender Fall:
Wir rechnen einen Gesellschafter-Geschäftsführer seit dem 01.09. ab.
Das Statusfeststellungsverfahren hat ergeben, dass er abhängig beschäftigt ist. Weshalb wir ihn im November rückwirkend umgeschlüsselt haben.
Bei Firma B (was wir abrechnen) ist er derzeit mit der Nebenbeschäftigung und den Merkmal Mehrfachbeschäftigung sowie Steuerklasse 6 abgerechnet.
Er ist zudem Privat versichert, der AG-Zuschuss ist im Vertrag aber nicht geregelt und soll eigentlich auch nicht bezahlt werden.
Nun ist seine Hauptbeschäftigung in Firma A (als Vorstand/Aufsichtsrat) sv-frei, wie er uns jetzt mitgeteilt hat.
Diese würde doch bedeuten, dass wir die Beiträge für RV+AV alleine tragen und nicht wie bei einer klassischen Mehrfachbeschäftigung aufgeteilt wird.
Nur bin ich mir unsicher, ob es dann überhaupt eine Mehrfachbeschäftigung ist.
Und ob er den gesetzlichen Anspruch auf den Zuschuss zur PKV hat.
Irgendwie habe ich gerade einen Knoten im Kopf und bin mir unsicher.
Vielen lieben Dank im Voraus für Antworten.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Moin,
wenn die Tätigkeit bei Firma A überwiegt, dürfte der GGF sozialversicherungsrechtlich als hauptberuflich selbständig einzustufen sein.
Damit ist er bei der Tätigkeit bei Ihnen nicht KV-/PV-pflichtig und hat keinen Anspruch auf einen PKV-Zuschuss.
RV und AV fällt dann auch nach meiner Einschätzung nur bei Ihnen an.
Dies sollte aber auf jeden Fall mit der KK abgeklärt werden!
Viele Grüße
Uwe Lutz
Vielen Dank, die Antwort hilft mir schon sehr viel weiter.