Hallo zusammen, wir haben einen Mandant übernommen, welcher vorher mit Lodas abgerechnet wurde. Wir rechnen mit Lohn und Gehalt ab. Bei der Übernahme wurde das E-Bike in den Reiter Firmenwagen beim Mandanten und der Mitarbeiterin übernommen. Im L+G gibt es hierfür ja eigentlich den Reiter Firmenrad. Auf den Unterlagen vom Vorberater geht ebenfalls hervor, dass bisher nur ein geldwerter Vorteil abgerechnet wurde, keine Gehaltsumwandlung. Mir fehlen noch ein paar Angaben vom Mandanten, aber soweit mir bekannt ist hat er das Fahrrad 2021 gekauft und gibt diese an seine Mitarbeiterin. Zur Mitarbeiterin sie ist eine Minijobberin, welche monatlich 556 € verdient und zusätzlich 7 € geldwerter Vorteil (Fahrrad 2.800 €) ausgewiesen ist. Meine Fragen sind: 1. Ob das E-Bike als Firmenrad abgelegt werden muss/sollte. Bisher habe ich bei den Dokumenten noch nichts gefunden. 2. Bin ich falsch oder ist das Fahrrad auch für die private Nutzung steuerfrei, da keine Gehaltsumwandlung vorliegt. 3. Durch den geldwerten Vorteil übersteigt sie die Geringfügigkeitsgrenze, oder gibt es in diesen Fall eine Ausnahme. Leider kenne ich den Fall nicht und habe bisher nichts dazu gefunden. Hatte jemand bereits so einen Fall. Bitte habt Nachsicht, ich rechne nur wenige Fährräder ab. Vielen Dank im Voraus.
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