Hallo, jedes Fahrrad ist aus meiner Sicht anzulegen. Wenn für das Fahrrad kein Gehaltsverzicht vereinbart ist, ist der Sachbezug "Fahrrad" steuer- und sozialversicherungsfrei. Es bleibt aber ein Sachbezug, welcher mindestens nach der Entgeltbescheinigungsverordnung auf der Entgeltabrechnung ausgewiesen werden muss. Im Weiteren ist ja noch die Umsatzsteuer zu berücksichtigen und diese wird in LuG auch bei steuer- und sv-freien Fahrrädern ermittelt und monatlich an die Finanzbuchhaltung übergeben. Durch die Steuer- und SV-Freiheit des Sachbezugs wird der Sachbezug bei der Überprüfung der Geringfügigkeitsgrenzen nicht berücksichtigt. Viele Grüße Thomas Reich
... Mehr anzeigen