Hallo zusammen,
ich habe den Fall, dass bei einem beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer zuküftig der Beitrag zum Fitnessstudio (79 €) über die Entgeltabrechnung laufen soll.
Meine Frage ist nun, wie ich dies in der Abrechnung am Besten machen kann.
1. Kann ich die 50 € Sachbezug plus 29 € Eigenanteil nutzen und weis jemand zufällig die Lohnarten?
2. oder pauschal mit 30 % versteuern?
3. oder als steuerpflichtiger Lohn?
Ich hab leider nichts eindeutiges gefunden, wie die Versteuerung sein muss.
Vielen Dank im Voraus.
Geht beim beherrschenden GGF nicht ohne Weiteres. Am besten per Ges.-Beschluss eine Gehaltserhöhung feststellen, so dass netto 79 € mehr herauskommen.