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Sepa-Mandat für Privatperson und Unternehmen

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letzte Antwort am 15.12.2025 12:25:38 von ehelming
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ehelming
Beginner
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Nachricht 1 von 6
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Liebe Community,

 

wir haben unsere Mandanten strikt nach natürlicher Person und Unternehmen getrennt, "Mischmandate" gibt es nicht. Es gibt also bei Einzelunternehmern zwei Mandantennummern, die sich auch in den Mandatsreferatsnummern wiederfinden. Bei natürlichen Personen legen wir Sepa-Basislastschriftmandate an, bei Firmen entsprechende Firmenlastschriftmandate.

 

Nun bin ich der Meinung, dass ich nicht einfach ein privates Sepa-Mandat beim Unternehmen nutzen kann (oder umgekehrt), auch wenn es sich beim Unternehmer und der Privatperson um ein und dieselbe Person handelt, erst recht nicht, wenn das Geschäftskonto ein anderes ist als das Privatkonto. Ein Kollege hat in den Fällen, in dem unter der einen Mandantennummer ein Sepa-Mandat angelegt wurde (z. B. bei der Privatperson) das Sepa-Mandat auch bei der anderen Mandantennummer (Unternehmen) eingerichtet. Unterschied sich die Bankverbindung, dann hat er die Bankverbindung des Sepa-Mandats auch bei der anderen Mandantennummer hinterlegt und das Sepa-Mandat dort ebenfalls eingerichtet.

 

Ich finde dieses Vorgehen fragwürdig. Wie seht ihr das? Wie sieht das rechtlich aus?

 

Vorweihnachtliche Grüße

 

Eva Helming

Uwe_Lutz
Unerreicht
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Nachricht 2 von 6
121 Mal angesehen

@ehelming  schrieb:

Bei natürlichen Personen legen wir Sepa-Basislastschriftmandate an, bei Firmen entsprechende Firmenlastschriftmandate.

 


Nutzen Sie tatsächlich Firmenlastschriftmandate für den Einzug Ihrer Rechnungen bei den Firmen-Mandanten? Also SEPA-Lastschriftmandate, bei denen Ihr Mandant einem Lastschrifteinzug nicht widersprechen kann. Dieses Lastschriftmandat muss Ihrer Bank gegenüber nachgewiesen werden (also als Kopie dort eingereicht oder ggf. hochgeladen werden).

 

Auch ein SEPA-Basislastschriftmandat kann von einem Betrieb erteilt werden. Dies ist -so würde ich dies einschätzen- auch die übliche Vorgehensweise bei der größten Anzahl aller Lastschriftmandate. Wir selbst haben auch dort, wo die Lieferanten einziehen, nur Basis-Lastschriftmandate erteilt. Es hat auch noch nie jemand von uns ein Firmen-Lastschriftmandat angefordert.

 

Das Lastschriftmandat ist an die Bankverbindung des Mandanten geknüpft. Wenn Sie also ein Basis-Lastschriftmandat für das Konto haben und über dieses sowohl die betrieblichen als auch die privaten Rechnungen eingezogen werden, können Sie dieses für beides nutzen.

 

Haben Sie ein Firmenlastschriftmandat dürfen Sie m.E. nur betriebliche Rechnungen damit einziehen. Der Einzug der Rechnung für die ESt-Erklärung dürfte hier nach meiner Ansicht nicht zulässig sein.

 

Wenn Sie die Einzüge von unterschiedlichen Konten vornehmen, benötigen Sie ohnehin mehrere Lastschriftmandate.

ehelming
Beginner
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Nachricht 3 von 6
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Hallo,

 

danke für die schnelle Antwort.

 

Ja, wir nutzen tatsächlich Firmenlastschriftmandate. Wir weisen das auch immer bei der Bank nach.

Also dürften wir in dem Fall, in dem wir nur beim Unternehmen ein Firmenlastschriftmandat nicht von auch die privaten Kosten einziehen.

Das deckt sich mit meiner Auffassung.

 

Wie  schätzen Sie die Rechtslage ein, wenn bei beiden Mandanten unterschiedliche Bankverbindungen hinterlegt habe, aber nur für eine Bankverbindung (z. B. privat) ein Basis-Lastschriftmandat angefordert habe? Kann ich dann einfach so davon ausgehen, dass ich auch die betrieblichen Kosten vom privaten Konto einziehen kann, selbst wenn das private Konto beim Betrieb noch nicht hinterlegt ist (ich es also extra anlegen muss)?

 

Der Kollege geht in so einem Fall davon aus, dass zukünftig auch die betrieblichen Steuerberatungskosten von der privaten Bankverbindung eingezogen werden sollen und hinterlegt diese mitsamt des Sepa-Mandates bei dem Unternehmen. "Der Mandant hat es ja unterschrieben". Meiner Meinung hat er das nicht.

 

 

 

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Uwe_Lutz
Unerreicht
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Nachricht 4 von 6
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@ehelming  schrieb:

 

 

Wie  schätzen Sie die Rechtslage ein, wenn bei beiden Mandanten unterschiedliche Bankverbindungen hinterlegt habe, aber nur für eine Bankverbindung (z. B. privat) ein Basis-Lastschriftmandat angefordert habe? Kann ich dann einfach so davon ausgehen, dass ich auch die betrieblichen Kosten vom privaten Konto einziehen kann, selbst wenn das private Konto beim Betrieb noch nicht hinterlegt ist (ich es also extra anlegen muss)?

 

 


Das ist letztlich eine Absprache mit dem Mandanten. Wenn er die Zahlungen vom privaten Konto wünscht/akzeptiert, ist dies in Ordnung. Sonst müsste ein zusätzliches Mandat erteilt werden. Das hat nichts direkt mit dem SEPA-Mandat zu tun, sondern mit der Vereinbarung mit dem Mandanten.

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rschoepe
Experte
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Nachricht 5 von 6
75 Mal angesehen

@ehelming  schrieb:

Der Kollege geht in so einem Fall davon aus, dass zukünftig auch die betrieblichen Steuerberatungskosten von der privaten Bankverbindung eingezogen werden sollen und hinterlegt diese mitsamt des Sepa-Mandates bei dem Unternehmen. "Der Mandant hat es ja unterschrieben". Meiner Meinung hat er das nicht.


Da kommt es m.M.n. auf die Ausgestaltung des Lastschriftmandats an. Als Beispiel könnt ihr euch ja mal das Formular des Finanzamts anschauen. Zumindest in NRW muss man da die Steuernummer angeben und ausdrücklich ankreuzen, ob es nur für Privat-, Betriebs- (inkl. Unterteilung in Steuerarten) oder alle Steuern gelten soll.

Letzten Endes kommt es, wie @Uwe_Lutz sagt, auf die Absprache mit dem Mandanten an. Grundsätzlich solltet ihr da aber in der Kanzlei ein einheitliches Vorgehen finden, an das sich dann auch alle halten. Egal, ob man es nun richtig findet oder nicht.

ehelming
Beginner
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Nachricht 6 von 6
63 Mal angesehen

Aus den Sepa-Mandaten geht keine Trennung zwischen Privat und Unternehmen hervor, explizite Absprachen mit den Mandanten gibt es nicht. Der Mandant kann in den meisten Fällen im Grunde genommen nur anhand der Mandatsreferenz erkennen, ob es sich um privat oder betrieblich handelt - wenn er diese zuordnen kann - oder an der Überschrift "Basislastschriftandat" bzw. "Firmenlastschriftmandat". Es ist halt die Auffassung des Kollegen, dass der Mandat das so wünscht. Da dieser Kollege das bisher "immer so gemacht hat" wird das wohl solange weiterlaufen, bis ein Mandant mal Stress macht. 

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letzte Antwort am 15.12.2025 12:25:38 von ehelming
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