@Bahi2025 schrieb: Wenn beispielsweise der Mitarbeiter 600 EUR weniger Netto-Unterscheid hat wegen dem Ausgleich, ob dann der Ausgleich für den Mitarbeiter Pflicht ist oder nicht. Wenn sich aus dem LStJA € 600,00 Nachzahlung ergibt, würde ich erst einmal davon ausgehen, dass da insgesamt etwas nicht stimmt und die Berechnungen noch einmal genauer prüfen. Es kann sich zwar immer eine kleine Nachzahlung ergeben, aber dann handelt es sich im Normalfall um wenige Cent, ggf. mal eine einstellige Eurozahl. Und mit der Einstellung im Programm wird eigentlich keine Nachzahlung einbehalten. Bei 600,00 Euro würde ich dies aber genauer prüfen, da ich hier sonst einen Haftungstatbestand für zu wenig einbehaltene LSt vermuten würde.
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