Eine Kollegin geht ab 01.09.2026 in Rente.
Ich habe jetzt unter Beschäftigung > Zeiträume das Austrittsdatum 31.08.2026 eingegeben
und unter Sozialversicherung > DEÜV gesonderte Meldung Zeitraum bis 08/2026.
Muss ich noch weitere Eintragung vornehmen?
Vielen Dank!
@Karl74 schrieb:
Ich habe jetzt unter Beschäftigung > Zeiträume das Austrittsdatum 31.08.2026 eingegeben
und unter Sozialversicherung > DEÜV gesonderte Meldung Zeitraum bis 08/2026.
Muss ich noch weitere Eintragung vornehmen?
Ja, den Eintrag unter DEÜV gesonderte Meldung wieder löschen.
Eine gesonderte Meldung wird abgegeben, wenn diese vorab angefordert wird. Diese wird im Regelfall ca. vier Monate vor Rentenbeginn angefordert.
Sofern es diese Anforderung nicht gibt, wird keine gesonderte Meldung erstellt. In dem Fall wird "nur" die normale Abmeldung erstellt.
Ich würde noch unter Beschäftigung | Zeiträume bei "Besonderheiten bei Austritt" -> "Ausscheiden wegen Eintritt in den Ruhestand..." anwählen.