Hallo liebe Community,
bei folgenden Fall bin ich mir unsicher und benötige eure Hilfe.
Eckdaten:
78 Wochen Ende Krankengeld Abrechnung Mai
Fehlzeiten hatte ich - Ende Bezug Krankengeld / Beginn Bezug Arbeitslosengeld gewählt (Nahtlosigkeitsregelung). Leider ist der Arbeitnehmer nicht ansprechbar und wir wissen nicht, ob er sich bei der Agentur für Arbeit gemeldet hat.
Bisher auch kein Schreiben von der Agentur für Arbeit erhalten.
Abmeldung 30 ist im Mai erfolgt.
Für uns "ruht" das Arbeitsverhältnis und wir haben im Juni Urlaubsgeld ausbezahlt mit der Stammlohnart 864.
Es wurde aber keine DEÜV-Meldung erstellt.
Hätte eine Meldung Abgabegrund 54 erstellt werden müssen im Juni?
War die Fehlzeit richtig gewählt - Ende Bezug Krankengeld / Beginn Bezug Arbeitslosengeld?
Vielen Dank im Voraus.
Wenn er sich bei Ihnen nicht gemeldet hat und Sie auch keine Aufforderung für eine Arbeitsbescheinigung erhalten haben, muss man davon ausgehen, dass er sich nicht bei der Arbeitsagentur arbeitslos gemeldet hat. Grundsätzlich wäre hier dann die Aussteuerung zu wählen bis der AN etwas anderes möchte.
Ich gehe davon aus, dass das Urlaubsgeld auf Grund seiner weiteren Erkrankung sozialversicherungsfrei war (keine SV-Tage) und deshalb auch keine Meldung erfolgte.
Hallo liebe Community,
ich hoffe ihr könnt mir helfen. Mein MA ist bis 17.8. im Bezug KG gewesen und ich habe in der Fehlzeit die Änderung ab dem 18.8. Ende KG/Bezug Arbeitslosengeld ohne Ende erfasst. Die Abmeldung Grund 30 ist erfolgt, der August vollständig mit Lodas abgerechnet. Warum bekomme ich keine Arbeitsbescheinigung Auswertung 442erstellt? (wurde angefordert)
ich freue mich auf hilfreiche Hinweise
Gruß Vanessa
@Vanessa-Klammer_ schrieb:Hallo liebe Community,
ich hoffe ihr könnt mir helfen. Mein MA ist bis 17.8. im Bezug KG gewesen und ich habe in der Fehlzeit die Änderung ab dem 18.8. Ende KG/Bezug Arbeitslosengeld ohne Ende erfasst. Die Abmeldung Grund 30 ist erfolgt, der August vollständig mit Lodas abgerechnet. Warum bekomme ich keine Arbeitsbescheinigung Auswertung 442erstellt? (wurde angefordert)
ich freue mich auf hilfreiche Hinweise
Gruß Vanessa
Was sagt das Hinweis-/Fehlerprotokoll dazu?
Haben Sie unter Personaldaten | Beschäftigung | Kündigung/Entlassung im Register "Zahlungen bei Austritt" in den Listen unter "Leistungen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses" ein "Nein" ausgewählt"? Dies ist Voraussetzung für die Übermittlung.
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Kein Fehler-/Hinweisprotokoll und die Leistungen nach Beendigung wurden auch mit nein eingegeben.
LG Vanessa