Hallo liebe Community,
bei folgenden Fall bin ich mir unsicher und benötige eure Hilfe.
Eckdaten:
78 Wochen Ende Krankengeld Abrechnung Mai
Fehlzeiten hatte ich - Ende Bezug Krankengeld / Beginn Bezug Arbeitslosengeld gewählt (Nahtlosigkeitsregelung). Leider ist der Arbeitnehmer nicht ansprechbar und wir wissen nicht, ob er sich bei der Agentur für Arbeit gemeldet hat.
Bisher auch kein Schreiben von der Agentur für Arbeit erhalten.
Abmeldung 30 ist im Mai erfolgt.
Für uns "ruht" das Arbeitsverhältnis und wir haben im Juni Urlaubsgeld ausbezahlt mit der Stammlohnart 864.
Es wurde aber keine DEÜV-Meldung erstellt.
Hätte eine Meldung Abgabegrund 54 erstellt werden müssen im Juni?
War die Fehlzeit richtig gewählt - Ende Bezug Krankengeld / Beginn Bezug Arbeitslosengeld?
Vielen Dank im Voraus.
Wenn er sich bei Ihnen nicht gemeldet hat und Sie auch keine Aufforderung für eine Arbeitsbescheinigung erhalten haben, muss man davon ausgehen, dass er sich nicht bei der Arbeitsagentur arbeitslos gemeldet hat. Grundsätzlich wäre hier dann die Aussteuerung zu wählen bis der AN etwas anderes möchte.
Ich gehe davon aus, dass das Urlaubsgeld auf Grund seiner weiteren Erkrankung sozialversicherungsfrei war (keine SV-Tage) und deshalb auch keine Meldung erfolgte.