Liebe Community,
Folgender Fall:
Mandant hat bislang keine Umsatzsteuer-ID. Nun bekommt er eine Wirtschafts-ID zugewiesen.
Kann ich davon ausgehen, dass der Mandant auch gleichzeitig die Nummer als USt-ID verwenden kann? Oder muss dies separat beantragt werden?
Danke für fachkundige Antworten.
Gruß
Martin Heim
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Auszug aus BZSt - Wirtschafts-Identifikationsnummer
Die gesonderte Beantragung der USt-IdNr. ist trotz Vergabe der W-IdNr. wie bisher erforderlich. An den etablierten Abläufen ändert sich nichts.
@Uwe_Lutz schrieb:Auszug aus BZSt - Wirtschafts-Identifikationsnummer
Die gesonderte Beantragung der USt-IdNr. ist trotz Vergabe der W-IdNr. wie bisher erforderlich. An den etablierten Abläufen ändert sich nichts.
und dann entspricht die USt-Id der W-Id 🙂
Den Fall hatten wir auch schon, die Online-Beantragung der USt-Id ist aber in wenigen Minuten gemacht.
@guenther schrieb:
und dann entspricht die USt-Id der W-Id 🙂
Ja, aber ohne den Antrag wird die ID-Nummer im Bestätigungsverfahren bei Abruf durch Lieferanten nicht alls gültig/korrekt angezeigt.